Lexikon
Bundeszentralregister
in Berlin geführtes zentrales Strafregister, eingerichtet nach dem Bundeszentralregistergesetz vom 1. 1. 1972, heute gültig in der Fassung vom 21. 9. 1984. Im Bundeszentralregister werden alle in der Bundesrepublik Deutschland verhängten rechtskräftigen Haupt- und Nebenstrafen, Sicherungsmaßregeln und Schuldfeststellungen in Straf- und Jugendgerichtsverfahren (Strafregister) sowie alle Entmündigungen und die nach Landesrecht nicht nur einstweilig angeordneten Unterbringungen wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Rauschgift- oder Alkoholsucht eingetragen, außerdem u. a. durch Verwaltungsbehörden ausgesprochene bzw. angeordnete Ausweisungen und Abschiebungen von Ausländern, Verbot der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen, Passversagungen u. a. Gerichtliche und behördliche Erziehungsmaßnahmen bei Jugendlichen werden im Erziehungsregister vermerkt. Beim Bundeszentralregister ist seit 1976 auch ein Gewerbezentralregister errichtet.
Wissenschaft
Flugkunst im Kleinformat
Die Entwicklungsgeschichte der Fluginsekten und ihre Anpassungen. Von RALF STORK Bei den Vögeln ist die Sache einfach. Das immer gleiche Prinzip 11.000-fach variiert: Es gibt immer zwei Flügel, mit Federn bedeckt, von zwei großen Brustmuskeln angetrieben, die den Vogel durch die Luft oder ausnahmsweise auch durchs Wasser...
Wissenschaft
Der simulierte Mensch
Obwohl Organoide nur ein paar Millimeter groß sind, lassen sich damit Krankheiten erforschen, Medikamente testen und Therapien verbessern.
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