Lexikon

Bundeszentralregister

in Berlin geführtes zentrales Strafregister, eingerichtet nach dem Bundeszentralregistergesetz vom 1. 1. 1972, heute gültig in der Fassung vom 21. 9. 1984. Im Bundeszentralregister werden alle in der Bundesrepublik Deutschland verhängten rechtskräftigen Haupt- und Nebenstrafen, Sicherungsmaßregeln und Schuldfeststellungen in Straf- und Jugendgerichtsverfahren (Strafregister) sowie alle Entmündigungen und die nach Landesrecht nicht nur einstweilig angeordneten Unterbringungen wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Rauschgift- oder Alkoholsucht eingetragen, außerdem u. a. durch Verwaltungsbehörden ausgesprochene bzw. angeordnete Ausweisungen und Abschiebungen von Ausländern, Verbot der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen, Passversagungen u. a. Gerichtliche und behördliche Erziehungsmaßnahmen bei Jugendlichen werden im Erziehungsregister vermerkt. Beim Bundeszentralregister ist seit 1976 auch ein Gewerbezentralregister errichtet.
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