Lexikon

Gewerbezentralregister

nach §§ 149 ff. der Gewerbeordnung eingerichtete Abteilung des Bundeszentralregisters, in das Entscheidungen von Verwaltungsbehörden eingetragen werden wie Ablehnung einer Gewerbezulassung oder Gewerbeuntersagung, Entzug der Erlaubnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden innerhalb eines Gewerbebetriebs und Verbot der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen. Auch Geldbußen werden registriert, sofern sie im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder einer sonstigen Unternehmung ausgesprochen worden sind und mindestens 200 Euro betragen haben. Eintragungen über Bußgeldbescheide werden nach drei bis fünf Jahren gelöscht. Lediglich Behörden wie Polizei und Gerichte sowie die Betroffenen selbst erhalten Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.
Frau und Mann höheren Alters beim Joggen
Wissenschaft

Sport pusht unser Gehirn auch noch am Folgetag

Bewegung ist gut für Körper und Geist. Da die positive Wirkung jedoch nicht lange anhält, müssen wir regelmäßig Sport treiben, um uns fit zu halten, so die gängige Annahme. Doch zumindest der Boost-Effekt, den Bewegung auf unser Gehirn und Gedächtnis hat, hält länger an als gedacht: rund 24 Stunden, wie eine neue Studie zeigt....

Keine Beschreibung verfügbar
Wissenschaft

Die vermessene und vermessende Welt

Als Knabe habe ich mit meinen Freunden über den Witz gelacht, in dem eine Fahrlehrerin ihrer Schülerin sagt, sie solle das Hindernis auf der Straße umfahren, wobei sie jedoch das Verb falsch betont – nämlich auf der ersten Silbe. Solch einen schönen Unterschied gibt es bei dem Wort „vermessen“ zwar nicht, man kann bei ihm […]...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch