Lexikon
Gewerbezentralregister
nach §§ 149 ff. der Gewerbeordnung eingerichtete Abteilung des Bundeszentralregisters, in das Entscheidungen von Verwaltungsbehörden eingetragen werden wie Ablehnung einer Gewerbezulassung oder Gewerbeuntersagung, Entzug der Erlaubnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden innerhalb eines Gewerbebetriebs und Verbot der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen. Auch Geldbußen werden registriert, sofern sie im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder einer sonstigen Unternehmung ausgesprochen worden sind und mindestens 200 Euro betragen haben. Eintragungen über Bußgeldbescheide werden nach drei bis fünf Jahren gelöscht. Lediglich Behörden wie Polizei und Gerichte sowie die Betroffenen selbst erhalten Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.
Wissenschaft
Dem Flugstil großer Pterosaurier auf der Spur
Sie waren die größten Wesen, die sich jemals in die Luft erhoben haben. Doch mit welcher Flugtechnik waren die großen Vertreter der Pterosaurier einst am Himmel unterwegs? Einblicke in diese Frage liefern nun besonders detailliert erhaltene Überreste von zwei Arten aus der Kreidezeit. Vergleiche von Feinstrukturen im Inneren...
Wissenschaft
Schockwellen aus der Südsee
Ein Vulkan des Pazifischen Feuerrings explodierte 2022 im Meer mitten im Inselstaat Tonga. Die Wirkung war global. Dabei griffen Phänomene wie Tsunamis und atmosphärische Wellen ineinander. von THORSTEN DAMBECK Selten schafft es das Königreich Tonga in die Schlagzeilen. Es dürfte wohl an der schieren Entfernung liegen: Tonga...
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