Lexikon
Gewerbezentralregister
nach §§ 149 ff. der Gewerbeordnung eingerichtete Abteilung des Bundeszentralregisters, in das Entscheidungen von Verwaltungsbehörden eingetragen werden wie Ablehnung einer Gewerbezulassung oder Gewerbeuntersagung, Entzug der Erlaubnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden innerhalb eines Gewerbebetriebs und Verbot der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen. Auch Geldbußen werden registriert, sofern sie im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder einer sonstigen Unternehmung ausgesprochen worden sind und mindestens 200 Euro betragen haben. Eintragungen über Bußgeldbescheide werden nach drei bis fünf Jahren gelöscht. Lediglich Behörden wie Polizei und Gerichte sowie die Betroffenen selbst erhalten Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.
Wissenschaft
Neuen Viren auf der Spur
Um potenziell für den Menschen gefährliche Viren aus dem Tierreich frühzeitiger zu identifizieren, haben Forschende einen neuen Ansatz entwickelt: Mit Hochleistungsrechnern haben sie die genetischen Informationen verschiedener Wirbeltiere durchforstet und erhoben, mit welchen Viren diese jeweils infiziert waren. Dabei stießen sie...
Wissenschaft
Unterwegs durch die Luft: Mikroben
Eine enorme Vielfalt winziger Lebewesen reist durch die Atmosphäre, findet neue Lebensräume und produziert dabei Wolken. Von THOMAS ZAUNER Früher Morgen und volle U-Bahn. Ein lautes Niesen von hinten. Schon zucken die übrigen Fahrgäste zusammen. Denn nicht erst seit der COVID-19-Pandemie ist uns allen bekannt, was das bedeutet:...