Lexikon

Gewerbezentralregister

nach §§ 149 ff. der Gewerbeordnung eingerichtete Abteilung des Bundeszentralregisters, in das Entscheidungen von Verwaltungsbehörden eingetragen werden wie Ablehnung einer Gewerbezulassung oder Gewerbeuntersagung, Entzug der Erlaubnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden innerhalb eines Gewerbebetriebs und Verbot der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen. Auch Geldbußen werden registriert, sofern sie im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder einer sonstigen Unternehmung ausgesprochen worden sind und mindestens 200 Euro betragen haben. Eintragungen über Bußgeldbescheide werden nach drei bis fünf Jahren gelöscht. Lediglich Behörden wie Polizei und Gerichte sowie die Betroffenen selbst erhalten Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.
Illustration eines Wasserhahns mit Wasserstrahl und blauen Wasserfarbspritzern.
Wissenschaft

Künstliche Intelligenz in der Sackgasse

Die Anbieter der aktuell leistungsstärksten KI-Modelle arbeiten derzeit auf ein großes Ziel hin: Artificial General Intelligence (AGI), zu Deutsch „Künstliche Allgemeine Intelligenz“. Es gibt zwar keine einheitliche Definition dafür, welche Anforderungen eine Künstliche Intelligenz erfüllen muss, um als AGI gelten zu können. Aber...

Mond, Forschung, Weltall
Wissenschaft

Als dem Mond die Luft ausging

Als der Erdtrabant jung war, peitschten Stürme in einer heißen Atmosphäre über seine geschmolzene Oberfläche. von THORSTEN DAMBECK Die ersten Menschen auf den Mond mussten ihre Luft mitbringen: Neil Armstrong und Buzz Aldrin trugen im Juli 1969 Rucksäcke, die sie mit reinem Sauerstoff versorgten. Höchstens 6,5 Stunden hätten sie...

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