Lexikon
Gewerbeordnung
Abkürzung GewO, Hauptgesetz des Gewerberechts, ursprünglich Gesetz des Norddeutschen Bundes vom 21. 6. 1869, in Deutschland gültig in der Neufassung vom 22. 2. 1999. Die Gewerbeordnung enthält im Wesentlichen Bestimmungen über die Gewerbefreiheit, die Ausübung des stehenden Gewerbes, des Reisegewerbes und des Marktverkehrs sowie das gewerbliche Arbeitsschutzrecht. Wichtige Nebengesetze sind die Vorschriften über den Arbeitsschutz, die Handwerksordnung, das Gaststättengesetz und zahlreiche andere bundesrechtliche Vorschriften. – Ähnlich geregelt in
Österreich
durch die Gewerbeordnung von 1973. – In der Schweiz
gibt es keine Gewerbeordnung als einheitliches Bundesgesetz.Wissenschaft
Rettungsanker fürs Herz
Telemedizin wird in diesem Jahr zu einer Kassenleistung: Herzkranke können sich dann digital überwachen lassen. von Susanne Donner Dieter Thurm erinnert sich gut an das Jahr 2016, als er für zwölf Monate medizinisch fernüberwacht wurde. „Ich habe mich viel sicherer gefühlt“, sagt der heute 69-jährige Rentner, der mit seiner Frau...
Wissenschaft
»Stress verstärkt die Beschwerden«
Wie Menschen mit Reizdarm Erkenntnisse aus der Forschung berücksichtigen können, erklärt Facharzt Martin Storr. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Prof. Storr, wann spricht man von einem Reizdarm? Für die Diagnose Reizdarm-Syndrom sind drei Kriterien entscheidend: Es bestehen Beschwerden im Bauchraum. Diese Beschwerden...
Weitere Lexikon Artikel
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Lichtkrümmung als Sternenwaage
Kleine Kannibalen im Kosmos
Gemeinsam stark
„Ich hab’ das mal recherchiert“ – aber richtig
Endlich wieder sehen!
Technik an der Torlinie