Wissensbibliothek
Darf sich jeder wirtschaftlich betätigen?
Ja, Artikel 12 des Grundgesetzes garantiert das Recht auf freie Berufswahl und auf freie Wahl des Ausbildungs- und des Arbeitsplatzes. Die Ausübung des Rechts auf freie unternehmerische Betätigung wird im Gewerbe- und im Handelsrecht allerdings an bestimmte Bedingungen gebunden. In der zum Gewerberecht gehörenden Gewerbeordnung ist die Pflicht festgelegt, die Aufnahme eines Gewerbes anzumelden. Je nach der Art des Gewerbes ist die Ausübung an eine Zulassung gebunden, die mit bestimmten Auflagen verknüpft sein kann. Dies gilt z. B. für Gastronomiebetriebe und Abfallentsorgungsanlagen.
Gebäude vom Band
Standardisierung und Digitalisierung stellen die Bauwirtschaft auf den Kopf.
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Weniger Unfälle durch autonome Fahrzeuge
Wer fährt sicherer, Mensch oder von künstlicher Intelligenz gesteuerte Maschine? Anhand von Unfalldaten von autonomen und menschengesteuerten Fahrzeugen in den USA zeigt eine Studie nun: Selbstfahrende Autos sind tatsächlich seltener in Unfälle verwickelt und für die meisten Verkehrssituationen die zuverlässigere Wahl. Bei...