Wissensbibliothek
Darf sich jeder wirtschaftlich betätigen?
Ja, Artikel 12 des Grundgesetzes garantiert das Recht auf freie Berufswahl und auf freie Wahl des Ausbildungs- und des Arbeitsplatzes. Die Ausübung des Rechts auf freie unternehmerische Betätigung wird im Gewerbe- und im Handelsrecht allerdings an bestimmte Bedingungen gebunden. In der zum Gewerberecht gehörenden Gewerbeordnung ist die Pflicht festgelegt, die Aufnahme eines Gewerbes anzumelden. Je nach der Art des Gewerbes ist die Ausübung an eine Zulassung gebunden, die mit bestimmten Auflagen verknüpft sein kann. Dies gilt z. B. für Gastronomiebetriebe und Abfallentsorgungsanlagen.
Urzeit-Raubtier aus Namibia
Mehr als 40 Millionen Jahre vor den ersten Dinosauriern lebte ein furchteinflößendes Raubtier in kalten, sumpfigen Gewässern: In Namibia haben Forschende Fossilien eines etwa 2,50 Meter großen, salamanderartigen Urzeitwesens entdeckt, dessen flacher Schädel mit kräftigen Reißzähnen bestückt war. Der Fund ist gleich in mehrfacher...
Bei der Wasserkraft den Bogen raus
Mehr Strom aus Wasserkraft: Unter anderem damit will die Schweiz die Klimaneutralität erreichen. Bestehende Staumauern sollen dazu ausgebaut, neue Mauern hochgezogen werden. Dafür nutzen die Ingenieure aufwendige Techniken. von CHRISTIAN BERNHART Staumauern sind imposante, aus Beton gegossene Bauwerke, die Täler überspannen und...