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Darf sich jeder wirtschaftlich betätigen?
Ja, Artikel 12 des Grundgesetzes garantiert das Recht auf freie Berufswahl und auf freie Wahl des Ausbildungs- und des Arbeitsplatzes. Die Ausübung des Rechts auf freie unternehmerische Betätigung wird im Gewerbe- und im Handelsrecht allerdings an bestimmte Bedingungen gebunden. In der zum Gewerberecht gehörenden Gewerbeordnung ist die Pflicht festgelegt, die Aufnahme eines Gewerbes anzumelden. Je nach der Art des Gewerbes ist die Ausübung an eine Zulassung gebunden, die mit bestimmten Auflagen verknüpft sein kann. Dies gilt z. B. für Gastronomiebetriebe und Abfallentsorgungsanlagen.
News der Woche 28.11.2025
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Kafkas Schloss als Atom
In dieses Jahr fällt der 100. Todestag von Franz Kafka, der in den Medien ausführlich gefeiert wird. Hier soll es riskiert werden, den Dichter in Verbindung mit der Naturwissenschaft zu sehen, auch wenn das zunächst wenig Erfolg zu versprechen scheint. Es soll um den unvollendeten Roman „Das Schloss“ gehen, der in den frühen...