Wissensbibliothek

Darf sich jeder wirtschaftlich betätigen?

Ja, Artikel 12 des Grundgesetzes garantiert das Recht auf freie Berufswahl und auf freie Wahl des Ausbildungs- und des Arbeitsplatzes. Die Ausübung des Rechts auf freie unternehmerische Betätigung wird im Gewerbe- und im Handelsrecht allerdings an bestimmte Bedingungen gebunden. In der zum Gewerberecht gehörenden Gewerbeordnung ist die Pflicht festgelegt, die Aufnahme eines Gewerbes anzumelden. Je nach der Art des Gewerbes ist die Ausübung an eine Zulassung gebunden, die mit bestimmten Auflagen verknüpft sein kann. Dies gilt z. B. für Gastronomiebetriebe und Abfallentsorgungsanlagen.

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Wissenschaft

Das Universum in der Wurmkiste

Hatten Sie schon mal das Vergnügen mit einem Schleimpilz? Nein, das ist ausnahmsweise nicht sarkastisch gemeint. Ein Schleimpilz ist keine ungustiöse und unangenehme Erkrankung der Schleimhäute, sondern eine faszinierende Kreatur, die eigentlich sehr schön anzusehen ist. Tatsächlich handelt es sich bei einem Schleimpilz auch gar...

Wissenschaft

Rostiges Zeichen der Erwärmung

Aus klarem Wasser wird eine orangefarbene Suppe: Forscher berichten über eine intensive Verfärbung zahlreicher Bäche und Flüsse in Alaska. Ihre Untersuchungsergebnisse legen nahe, dass es sich um eine Folge des Auftauens des Permafrosts handelt: Mineralien werden aus dem Untergrund gelöst, die zur Freisetzung von Metallen...

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