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Darf sich jeder wirtschaftlich betätigen?

Ja, Artikel 12 des Grundgesetzes garantiert das Recht auf freie Berufswahl und auf freie Wahl des Ausbildungs- und des Arbeitsplatzes. Die Ausübung des Rechts auf freie unternehmerische Betätigung wird im Gewerbe- und im Handelsrecht allerdings an bestimmte Bedingungen gebunden. In der zum Gewerberecht gehörenden Gewerbeordnung ist die Pflicht festgelegt, die Aufnahme eines Gewerbes anzumelden. Je nach der Art des Gewerbes ist die Ausübung an eine Zulassung gebunden, die mit bestimmten Auflagen verknüpft sein kann. Dies gilt z. B. für Gastronomiebetriebe und Abfallentsorgungsanlagen.

Pferde
Wissenschaft

Uralte Genmutation macht Pferde so ausdauernd

Schon lange bevor Pferde domestiziert wurden, zeichneten sie sich durch eine außergewöhnliche Kraft und Ausdauer aus. Nun sind Forschende ihrem Geheimnis auf die Spur gekommen: Verantwortlich ist demnach eine Punktmutation in einem Gen, das an der Energieversorgung der Muskeln beteiligt ist. Dadurch können Pferde sowie verwandte...

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Wissenschaft

Mikroskopisch kleiner Manipulator

Studien legen einen Zusammenhang zwischen erhöhter Risikobereitschaft und einer Infektion mit dem Parasiten Toxoplasma gondii nahe – bei Tier und Mensch.

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