Lexikon
Arbeiter
im weiteren Sinne jeder beruflich tätige Mensch; im engeren Sinne alle Arbeitnehmer, d. h. die im fremden Dienst zur unselbständigen Arbeit gegen Entgelt Beschäftigten. Man unterscheidet unter ihnen nochmals zwischen Angestellten, die überwiegend Kopfarbeiter, und Arbeitern, die überwiegend Handarbeiter sind. Doch ist das Unterscheidungsmerkmal mit Rücksicht auf die erheblichen Anforderungen, die vor allem an einen Facharbeiter gestellt werden, sehr zweifelhaft. Die Arbeiter bildeten bis Mitte der 1980er Jahre noch die Mehrzahl aller Arbeitnehmer. Heute gibt es rund 3 Mio. mehr Angestellte als Arbeiter in Deutschland. Die rechtliche Ausgestaltung ihres Arbeitsverhältnisses unterscheidet sich nur noch geringfügig von dem der Angestellten. Der Unterschied wird immer mehr eingeebnet dadurch, dass die rechtliche Lage der Arbeiter an die der Angestellten herangeführt wird, z. B. durch eine Vereinheitlichung der Kündigungsfristen 1993. Im Gegensatz zu den Angestellten wird das Entgelt der Arbeiter bei Zeitlohn grundsätzlich noch nach Stunden berechnet.
Man unterscheidet zwischen ungelernten, angelernten und Facharbeitern, je nach Ausbildung und Qualifikation, nach dem Wirtschaftszweig, in dem sie tätig sind, zwischen Land-, Forst- und Industriearbeitern, Textil-, Metall-, Transport-, Bergarbeitern u. a. Rechtlich vor allem bedeutungsvoll ist die Unterscheidung zwischen gewerblichen Arbeitern, die in einem unter die Gewerbeordnung fallenden Betrieb tätig sind, und Bergarbeitern, für die Berggesetze maßgebend sind.
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