Lexikon

Arbeitnehmer

jeder, der aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags zur Leistung von Arbeit in fremden Diensten (des Arbeitgebers) verpflichtet ist (unselbständige Arbeit). In der Unselbständigkeit (persönliche, nicht notwendig wirtschaftliche Abhängigkeit) liegt der entscheidende Unterschied zum selbständigen Dienstverpflichteten, z. B. Handelsvertreter; sie ist das Spiegelbild des Weisungsrechts des Arbeitgebers. Man spricht deshalb auch von fremdbestimmter Arbeit im Gegensatz zu selbstbestimmter Arbeit. In Deutschland waren 2006 knapp 90% der Erwerbstätigen Arbeitnehmer; der Anteil der Arbeitnehmer steigt allmählich weiter an.
Kunstherz, Herz
Wissenschaft

Ein künstliches Herz

Neue Techniken, um Blut zu pumpen, verbessern die Überlebenschancen vieler Herzpatienten. von REINHARD BREUER Als der südafrikanische Chirurg Christiaan Barnard am 3. Dezember 1967 erstmals erfolgreich ein menschliches Herz verpflanzte, begann ein neues Zeitalter der Medizin. Doch bis heute erfüllt sich die Hoffnung auf ein neues...

Wissenschaft

Tobias Erb

(*1979) ist Biochemiker am Max-Planck-Institut für terrestrische Mikrobiologie in Marburg. Mit seiner Forschungsgruppe untersucht er Stoffwechsel-Mechanismen. Der Fokus liegt dabei auf der Umwandlung von Kohlendioxid durch Bakterien, Algen und Pflanzen – und wie sich dieser Prozess synthetisch verbessern lässt.

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