Lexikon

Arbeitnehmer

jeder, der aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags zur Leistung von Arbeit in fremden Diensten (des Arbeitgebers) verpflichtet ist (unselbständige Arbeit). In der Unselbständigkeit (persönliche, nicht notwendig wirtschaftliche Abhängigkeit) liegt der entscheidende Unterschied zum selbständigen Dienstverpflichteten, z. B. Handelsvertreter; sie ist das Spiegelbild des Weisungsrechts des Arbeitgebers. Man spricht deshalb auch von fremdbestimmter Arbeit im Gegensatz zu selbstbestimmter Arbeit. – In Deutschland waren 2006 knapp 90% der Erwerbstätigen Arbeitnehmer; der Anteil der Arbeitnehmer steigt allmählich weiter an.
Lebensende, Vorsorge
Wissenschaft

»Wir müssen fragen – und zuhören«

Am Lebensende werden Menschen altruistisch, sagt der international renommierte Palliativmediziner Gian Domenico Borasio.

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Milchstraße, Universum
Wissenschaft

Die wilde Geschichte der Milchstraße

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