Kalender
18. Dezember 1985
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Das Bundeskabinett in Bonn beschließt
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Das Bundeskabinett in Bonn beschließt eine Neuregelung des Arbeitsförderungsgesetz, der die Zahlungen der Bundesanstalt für Arbeit an Arbeitnehmer regelt, die von einem Streik betroffen sind. Künftig sollen diejenigen Beschäftigten, die wegen eines Streiks in der gleichen Branche, aber in einem anderen Tarifbezirk, ausgesperrt oder entlassen werden, unter bestimmten Bedingungen kein Geld mehr von der Bundesanstalt für Arbeit erhalten.
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