Wahrig Fremdwörterlexikon

Instanz

◆ In|stnz
f.; , en
1 allg.
zuständige Behörde
2 Rechtsw.
zuständige Stufe des gerichtl. Verfahrens;
über die Arbeitsreform in erster ~ entscheiden
[< mhd. instancie < mlat. instantia »(drängendes) Daraufbestehen; beharrl. Verfolgung einer Gerichtssache; zuständige Stelle, vor der man sein Begehren vorträgt«]
Die Buchstabenfolge in|sta kann auch ins|ta getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. stabil, stabilität (→a. destabilisieren, Destabilität).
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