Wahrig Fremdwörterlexikon
Instanz
◆ In|stạnz 〈f.; –, –en〉
[< mhd. instancie < mlat. instantia »(drängendes) Daraufbestehen; beharrl. Verfolgung einer Gerichtssache; zuständige Stelle, vor der man sein Begehren vorträgt«] 1 〈allg.〉
zuständige Behörde
2 〈Rechtsw.〉
zuständige Stufe des gerichtl. Verfahrens;
über die Arbeitsreform in erster ~ entscheiden
◆
Die Buchstabenfolge in|sta… kann auch ins|ta… getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. –stabil, –stabilität (→a. destabilisieren, Destabilität).
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