Gesundheit A-Z

Unfallversicherung, gesetzliche

Abk. GUV, Pflichtversicherung im Rahmen der Sozialversicherung, die den Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten finanziell absichert. Zu den Aufgaben der GUV gehören die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, die Organisation der Behandlung der Verletzten oder Erkrankten sowie die Rehabilitation und soziale Unterstützung. Träger der GUV sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die See-Berufsgenossenschaft und die Träger der sog. Eigenunfallversicherung (von Bund, Ländern und Gemeinden für öffentliche Betriebe eingerichtete Unfallversicherung). Die Versicherten sind sämtlich Arbeitnehmer oder Personen, die für die Allgemeinheit ehrenamtlich tätig sind, einzelne Gruppen, darunter Mitarbeiter der freien Wohlfahrtspflege, Personen, die bei Katastrophen helfen sowie Kindergartenkinder, Schüler und Studenten. Finanziell wird die GUV von den Unternehmern getragen, bei einem Unfall für die Arbeitnehmer haften. Nach einem Arbeitsunfall wird der Verletzte nach bestimmten Regeln ärztlich untersucht - meist von einem D-Arzt. Für die Behandlung schwieriger Verletzungen gibt es berufsgenossenschaftliche Krankenhäuser bzw. Unfallkliniken.
Wissenschaft

Überraschende Nahrung eines Urvogels

Er erinnert an einen Eisvogel – doch entgegen der bisherigen Annahme fraß der kleine Longipteryx vor 120 Millionen Jahren keine Fische oder Insekten, sondern Früchte. Dies geht aus zwei Fossilien des Urvogels hervor, bei denen sich Samenkörner im Magen erhalten haben. Möglicherweise war die Entwicklung seines ungewöhnlich langen...

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Wissenschaft

Den harten Winterverschlafen

Viele Säugetiere, aber auch Reptilien, Amphibien, Fische und Wirbellose lassen die kalte Jahreszeit einfach an sich vorüberziehen. Wie machen sie das? Und warum? Von Rolf Heßbrügge Alljährlich im Oktober ist es so weit: Während der „Fat Bear Week“ dürfen Internet-User auf der Website des Katmai-Nationalparks (US-Bundesstaat...

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