Gesundheit A-Z

Unfallversicherung, gesetzliche

Abk. GUV, Pflichtversicherung im Rahmen der Sozialversicherung, die den Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten finanziell absichert. Zu den Aufgaben der GUV gehören die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, die Organisation der Behandlung der Verletzten oder Erkrankten sowie die Rehabilitation und soziale Unterstützung. Träger der GUV sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die See-Berufsgenossenschaft und die Träger der sog. Eigenunfallversicherung (von Bund, Ländern und Gemeinden für öffentliche Betriebe eingerichtete Unfallversicherung). Die Versicherten sind sämtlich Arbeitnehmer oder Personen, die für die Allgemeinheit ehrenamtlich tätig sind, einzelne Gruppen, darunter Mitarbeiter der freien Wohlfahrtspflege, Personen, die bei Katastrophen helfen sowie Kindergartenkinder, Schüler und Studenten. Finanziell wird die GUV von den Unternehmern getragen, bei einem Unfall für die Arbeitnehmer haften. Nach einem Arbeitsunfall wird der Verletzte nach bestimmten Regeln ärztlich untersucht - meist von einem D-Arzt. Für die Behandlung schwieriger Verletzungen gibt es berufsgenossenschaftliche Krankenhäuser bzw. Unfallkliniken.
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