Gesundheit A-Z

Unfallversicherung, gesetzliche

Abk. GUV, Pflichtversicherung im Rahmen der Sozialversicherung, die den Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten finanziell absichert. Zu den Aufgaben der GUV gehören die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, die Organisation der Behandlung der Verletzten oder Erkrankten sowie die Rehabilitation und soziale Unterstützung. Träger der GUV sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die See-Berufsgenossenschaft und die Träger der sog. Eigenunfallversicherung (von Bund, Ländern und Gemeinden für öffentliche Betriebe eingerichtete Unfallversicherung). Die Versicherten sind sämtlich Arbeitnehmer oder Personen, die für die Allgemeinheit ehrenamtlich tätig sind, einzelne Gruppen, darunter Mitarbeiter der freien Wohlfahrtspflege, Personen, die bei Katastrophen helfen sowie Kindergartenkinder, Schüler und Studenten. Finanziell wird die GUV von den Unternehmern getragen, bei einem Unfall für die Arbeitnehmer haften. Nach einem Arbeitsunfall wird der Verletzte nach bestimmten Regeln ärztlich untersucht - meist von einem D-Arzt. Für die Behandlung schwieriger Verletzungen gibt es berufsgenossenschaftliche Krankenhäuser bzw. Unfallkliniken.
Glyphosat
Wissenschaft

Heilsbringer oder Teufelszeug?

Die einen halten das Pflanzenschutzmittel Glyphosat für unabdingbar, die anderen verfluchen es. Was in Studien dazu steht. von PETER LAUFMANN Das schmerzt selbst einen Riesen wie den Bayer-Konzern: Ein Gericht in Philadelphia verurteilte das Unternehmen im Januar 2024 zu 2,25 Milliarden US-Dollar Schadensersatz. Die Geschworenen...

Materialien, künstliche Intelligenz, KI
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Eingebaute Intelligenz

Intelligente Materie soll nicht nur auf Umwelteinflüsse reagieren und sich daran anpassen können. Sie soll zudem lernfähig sein und ein Gedächtnis besitzen.

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