Gesundheit A-Z
Selbstbeteiligung
SelbstbehaltPrinzip, nach dem Krankenversicherte einen Teil der anfallenden Behandlungskosten selbst übernehmen müssen, z. B. Zuzahlungen zu Arzneimitteln, Verbandmitteln, Zahnersatz, Seh- und Hörhilfen oder die Beteiligung an den Kosten pro Pflegetag bei einem Krankenhausaufenthalt. Während gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen - z. B. bei sehr niedrigem Einkommen - von der Selbstbeteiligung befreit werden können (Härtefallregelung), ist der Umfang der Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung tariflich geregelt.