Gesundheit A-Z

Selbstbeteiligung

Selbstbehalt
Prinzip, nach dem Krankenversicherte einen Teil der anfallenden Behandlungskosten selbst übernehmen müssen, z. B. Zuzahlungen zu Arzneimitteln, Verbandmitteln, Zahnersatz, Seh- und Hörhilfen oder die Beteiligung an den Kosten pro Pflegetag bei einem Krankenhausaufenthalt. Während gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen - z. B. bei sehr niedrigem Einkommen - von der Selbstbeteiligung befreit werden können (Härtefallregelung), ist der Umfang der Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung tariflich geregelt.

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