Gesundheit A-Z
Härtefallregelung
Regelung, die eine Befreiung oder Verringerung der Zuzahlungen u. a. zu Arznei-, Heil- und Verbandsmitteln oder Fahrtkosten vorsieht. Nach der sog. Überlastungsklausel müssen Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung nur bis zu zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens an Zuzahlungen bzw. Selbstbeteiligung leisten, chronisch Kranke ein Prozent; eine eventuelle Differenz erstattet die Krankenkasse am Ende eines Kalenderjahres nach Vorlage der Abrechnungsbelege. Grundlage der Berechnung des Einkommens ist das Familienbruttoeinkommen, von dem pro Familienmitglied bestimmte Freibeträge abgezogen werden.
Wissenschaft
Der Computer als Tierversteher
Biologen analysieren die Töne von Tieren, um ihr Verhalten besser erforschen zu können. Maschinelles Lernen ist dabei sehr nützlich. von TIM SCHRÖDER Sie kommen zusammen, wenn es an der Nordsee kalt und ungemütlich ist: im späten Winter, wenn die Stürme aus Nordwest das Wasser aufwühlen und große Brecher an die Küste donnern....
Wissenschaft
Menschen lebten schon vor 150.000 Jahren im Regenwald
Vor rund 300.000 Jahren entwickelte sich der moderne Mensch in offenen Graslandschaften Afrikas. Von dort breitete er sich in die unterschiedlichsten Lebensräume aus. Dichte Regenwälder galten allerdings bislang als natürliche Barriere für frühe Vertreter unserer Spezies. Doch nun zeigen neu datierte Funde uralter Steinwerkzeuge...