Gesundheit A-Z

Härtefallregelung

Regelung, die eine Befreiung oder Verringerung der Zuzahlungen u. a. zu Arznei-, Heil- und Verbandsmitteln oder Fahrtkosten vorsieht. Nach der sog. Überlastungsklausel müssen Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung nur bis zu zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens an Zuzahlungen bzw. Selbstbeteiligung leisten, chronisch Kranke ein Prozent; eine eventuelle Differenz erstattet die Krankenkasse am Ende eines Kalenderjahres nach Vorlage der Abrechnungsbelege. Grundlage der Berechnung des Einkommens ist das Familienbruttoeinkommen, von dem pro Familienmitglied bestimmte Freibeträge abgezogen werden.
Sternen, Universum
Wissenschaft

Das Jahrhundert der Gravitationslinsen

Was als angeblich nicht überprüfbare Spekulation begann, avancierte zu vielseitigen Werkzeugen der Astrophysik. von RÜDIGER VAAS Nicht alles ist bekanntlich so, wie es scheint. Dies gilt auch für das Universum. Tatsächlich steckt der bestirnte Himmel voller Illusionen. Doch trotz aller Irrungen und Wirrungen gelingt es Forschern...

Recycling, Nachhaltigkeit, Nachhaltiges Recycling
Wissenschaft

Recyceln statt verbrennen

In ausgedienten Rotorblätter von Windrädern stecken etliche Materialien, die sich noch nutzen lassen. Bisher fehlten dazu die Techniken, jetzt gibt es vielversprechende Ansätze. von ANDREA HOFERICHTER Wie ein gestrandeter Wal liegt das 80 Meter lange Rotorblatt auf dem Betonpflaster des Bremerhavener Gewerbegebiets, kurz hinterm...

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