Gesundheit A-Z
Härtefallregelung
Regelung, die eine Befreiung oder Verringerung der Zuzahlungen u. a. zu Arznei-, Heil- und Verbandsmitteln oder Fahrtkosten vorsieht. Nach der sog. Überlastungsklausel müssen Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung nur bis zu zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens an Zuzahlungen bzw. Selbstbeteiligung leisten, chronisch Kranke ein Prozent; eine eventuelle Differenz erstattet die Krankenkasse am Ende eines Kalenderjahres nach Vorlage der Abrechnungsbelege. Grundlage der Berechnung des Einkommens ist das Familienbruttoeinkommen, von dem pro Familienmitglied bestimmte Freibeträge abgezogen werden.
Wissenschaft
Fenster: Neues Scheibenmaterial verhindert Wärmeverlust
Durch Gebäudefenster geht viel Wärme verloren. Wissenschaftler haben nun ein neuartiges Hydrogel-Material entwickelt, das zur Herstellung von besser isolierenden Fenstern verwendet werden könnte. Das Silikon-Material ist dank seines Aufbaus aus vernetzten Nanoröhrchen ultratransparent und zugleich hochisolierend, was den...
Wissenschaft
Hochwirksam desinfizieren
Neue ultraviolette Leuchtdioden können Viren, Bakterien und andere Keime in Gebäuden, Wasserleitungen und sogar an Patienten unschädlich machen. von DIRK EIDEMÜLLER Schon seit geraumer Zeit schlagen Mediziner weltweit Alarm. Der übermäßige Einsatz von Antibiotika sowohl in der Massentierhaltung als auch bei ungefährlichen...