Gesundheit A-Z
Härtefallregelung
Regelung, die eine Befreiung oder Verringerung der Zuzahlungen u. a. zu Arznei-, Heil- und Verbandsmitteln oder Fahrtkosten vorsieht. Nach der sog. Überlastungsklausel müssen Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung nur bis zu zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens an Zuzahlungen bzw. Selbstbeteiligung leisten, chronisch Kranke ein Prozent; eine eventuelle Differenz erstattet die Krankenkasse am Ende eines Kalenderjahres nach Vorlage der Abrechnungsbelege. Grundlage der Berechnung des Einkommens ist das Familienbruttoeinkommen, von dem pro Familienmitglied bestimmte Freibeträge abgezogen werden.

Wissenschaft
Wege aus der Abhängigkeit
Seltene Erden sind nahezu unentbehrlich, schwer zu beschaffen und kompliziert zu recyceln.. Die Wissenschaft hat alle drei Herausforderungen angenommen.
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Wissenschaft
Rettungsanker fürs Herz
Telemedizin wird in diesem Jahr zu einer Kassenleistung: Herzkranke können sich dann digital überwachen lassen. von Susanne Donner Dieter Thurm erinnert sich gut an das Jahr 2016, als er für zwölf Monate medizinisch fernüberwacht wurde. „Ich habe mich viel sicherer gefühlt“, sagt der heute 69-jährige Rentner, der mit seiner Frau...
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