Gesundheit A-Z
Härtefallregelung
Regelung, die eine Befreiung oder Verringerung der Zuzahlungen u. a. zu Arznei-, Heil- und Verbandsmitteln oder Fahrtkosten vorsieht. Nach der sog. Überlastungsklausel müssen Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung nur bis zu zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens an Zuzahlungen bzw. Selbstbeteiligung leisten, chronisch Kranke ein Prozent; eine eventuelle Differenz erstattet die Krankenkasse am Ende eines Kalenderjahres nach Vorlage der Abrechnungsbelege. Grundlage der Berechnung des Einkommens ist das Familienbruttoeinkommen, von dem pro Familienmitglied bestimmte Freibeträge abgezogen werden.
Wissenschaft
Im Elektroauto zu den Klimazielen?
Der Straßenverkehr hat mit etwa 23 Prozent einen erheblichen Anteil an den globalen Treibhausgasemissionen. Daher werden große Anstrengungen unternommen, um den Verkehr durch den Übergang zu Elektroautos klimafreundlicher zu machen. Und tatsächlich ist dieses Unterfangen bereits auf einem guten Weg: Von allen neu zugelassenen Pkw...
Wissenschaft
Die Sternenstaub-Fabrik
Ein todgeweihter Riesenstern trumpft in seiner letzten Lebensphase noch einmal auf: Zusammen mit seinem Partner speit er enorme Staubmengen ins All.
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