Lexikon
Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittskosten-Versicherungeine Versicherung, die anfallende Stornogebühren des Reiseveranstalters für den Fall erstattet, dass eine Reise nicht angetreten werden kann; leistet in der Regel auch Ersatz für Mehrkosten, die bei einem Abbruch der Reise und für eine selbst organisierte Rückreise anfallen; wird meist bei der Buchung einer Reise mit angeboten. Entschädigung leistet die Reiserücktrittsversicherung nur dann, wenn der Versicherte aus schwerwiegenden Gründen nicht in der Lage ist, die Reise anzutreten oder zu Ende zu bringen. Gründe sind z. B. Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten, des Ehegatten, der Kinder oder der Eltern, außerdem Impfunverträglichkeit oder Schwangerschaft. In der Regel wird eine Selbstbeteiligung vereinbart.
Wissenschaft
Osterinsel: Doch kein Bevölkerungskollaps?
Überschritt die Bevölkerung die Tragfähigkeit der kleinen Insel und brach deshalb ein? Dieser Vermutung widersprechen nun Studienergebnisse, wonach die Population der Osterinsel wohl stets bescheiden blieb. Die neue Einschätzung der einst landwirtschaftlich genutzten Flächen legt nahe, dass es nur maximal 4000 Inselbewohner gab...
Wissenschaft
Wie sich das Bärengebiss entwickelt hat
Ob sich ein Säugetier üblicherweise von Pflanzen oder von Fleisch ernährt, erkennt man üblicherweise am Gebiss. Beispielsweise sind bei Pflanzenfressern die hintersten Backenzähne typischerweise größer als die vorderen; bei Fleischfressern ist es andersherum. Doch Bären weichen von diesem Muster ab. Bei ihnen ist meist der zweite...