Wahrig Fremdwörterlexikon

kontravenieren

◆ kon|tra|ve|nie|ren
[ve] V.; veraltet
zuwiderhandeln, ein Gesetz, eine Vorschrift übertreten
[< lat. contravenire »(im freundl. Sinne) entgegentreten«; zu venire »kommen«]
Die Buchstabenfolge kon|tr kann auch kont|r getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. trahieren, tribuieren (→a. subtrahieren, distribuieren).
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