Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Kontravention

Kon|tra|ven|ti|on
f.
Zuwiderhandlung, Vertragsbruch
[→
kontravenieren
]
Die Buchstabenfolge
kon|tr
kann in Fremdwörtern auch
kont|r
getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B.
trahieren, tribuieren
.

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