Wahrig Fremdwörterlexikon
Kontravention
◆ Kon|tra|ven|ti|on 〈[–vɛn–] f.; –, –en〉
[nach kontravenieren gebildet] Zuwiderhandlung, Übertretung (eines Gesetzes o. Ä.)
◆
Die Buchstabenfolge kon|tr… kann auch kont|r… getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. –trahieren, –tribuieren (→a. subtrahieren, distribuieren).
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