Wahrig Fremdwörterlexikon

Kontravention

◆ Kon|tra|ven|ti|on
[vɛn] f.; , en
Zuwiderhandlung, Übertretung (eines Gesetzes o. Ä.)
[nach kontravenieren gebildet]
Die Buchstabenfolge kon|tr kann auch kont|r getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. trahieren, tribuieren (→a. subtrahieren, distribuieren).
Kelten
Wissenschaft

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