Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
kontravenieren
◆ kon|tra|ve|nie|renzuwiderhandeln, ordnungswidrig, gesetzwidrig, vertragswidrig handeln
[<
lat.
contravenire
„(polemisierend) entgegentreten“, < contra
„gegen“ und venire
„kommen“]
◆
Die Buchstabenfolge
kon|tr…
kann in Fremdwörtern auch kont|r…
getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. .