Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

kontravenieren

kon|tra|ve|nie|ren
V.
3, hat kontraveniert; o. Obj.; veraltet
zuwiderhandeln, ordnungswidrig, gesetzwidrig, vertragswidrig handeln
[< 
lat.
contravenire
„(polemisierend) entgegentreten“, < 
contra
„gegen“ und
venire
„kommen“]
Die Buchstabenfolge
kon|tr
kann in Fremdwörtern auch
kont|r
getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B.
trahieren, tribuieren
.
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