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5. November 1931  -  Das Reichsgericht in Leipzig erkennt ...

Das Reichsgericht in Leipzig erkennt in fünfter Instanz im Prozess gegen den Maler und Graphiker George Grosz auf Einziehung und "Unbrauchbarmachung" eines Bildes, das den ans Kreuz geschlagenen Christus als deutschen Frontsoldaten zeigt. Dies verletzt nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts die religiösen Empfindungen der Betrachter.

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