Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

verweisen1

ver|wei|sen1
V.
177, hat verwiesen
I.
mit Akk.
1.
jmdn. v.
a)
jmdm. die Anweisung, den Rat geben, an einen Ort, zu jmdm. zu gehen, etwas zu beachten, zu lesen;
man hat mich hierher verwiesen; man hat mich an Sie verwiesen; der Polizist verwies ihn auf die Vorschriften
b)
jmdn. auf einen Platz v.
Sport
jmdn. übertreffen, sodass er einen bestimmten niedrigeren Platz einnehmen muss;
er verwies seinen Konkurrenten auf den zweiten Platz
c)
jmdm. die Anweisung geben, wegzugehen;
einen Ruhestörer aus dem Saal v.; einen Schüler von der Schule v.; jmdn. des Landes v.
jmdn. aus dem Land weisen
2.
etwas (an eine Stelle) v.
etwas (an eine andere Stelle) weitergeben;
einen Fall an die zuständige Stelle, an die nächste Instanz v.
II.
mit Präp.obj.
auf etwas v.
einen Hinweis auf etwas geben;
die Fußnote verweist auf das nächste Kapitel; ein Pfeil im Text verweist auf das betreffende Wort, bei dem man nachschlagen soll
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mhd.
verwîsen
„hinweisen, zuweisen, übertragen“, zu
wîsen
„anweisen, belehren, zeigen“]
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