Lexikon

deutsches Recht

das Recht Deutschlands, ursprünglich das aus den Volksrechten der germanischen Stämme gewachsene, in Deutschland bis zur Rezeption des römischen Rechts geltende Recht, seit der Rezeption beeinflusst vor allem durch das römische Recht des Corpus Juris Civilis und durch das des Corpus Juris Canonici; in der Neuzeit Einfluss des Naturrechts. Auf der Grundlage verschiedener nur für Teile Deutschlands geltender Kodifikationen (Preußisches Allgemeines Landrecht von 1794, Österreichisches ABGB von 1811, z. T. auch Code civil) wurde in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts eine deutsche Rechtseinheit für das Gebiet des Deutschen Reichs erzielt (HGB [Handelsgesetzbuch] von 1861/1897, Gewerbeordnung von 1869, Strafgesetzbuch von 1871, Gerichtsverfassungsgesetz und Prozessordnungen von 1879, BGB [Bürgerliches Gesetzbuch] von 1900), die im 20. Jahrhundert auch auf weite Gebiete des öffentlichen Rechts ausgedehnt wurde (Reichsversicherungsordnung von 1911, Arbeits-, Steuer- und Wohnungsrecht seit 1919, Deutsche Gemeindeordnung von 1935, Deutsches Beamtengesetz von 1937).
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