Lexikon

deutsches Recht

das Recht Deutschlands, ursprünglich das aus den Volksrechten der germanischen Stämme gewachsene, in Deutschland bis zur Rezeption des römischen Rechts geltende Recht, seit der Rezeption beeinflusst vor allem durch das römische Recht des Corpus Juris Civilis und durch das des Corpus Juris Canonici; in der Neuzeit Einfluss des Naturrechts. Auf der Grundlage verschiedener nur für Teile Deutschlands geltender Kodifikationen (Preußisches Allgemeines Landrecht von 1794, Österreichisches ABGB von 1811, z. T. auch Code civil) wurde in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts eine deutsche Rechtseinheit für das Gebiet des Deutschen Reichs erzielt (HGB [Handelsgesetzbuch] von 1861/1897, Gewerbeordnung von 1869, Strafgesetzbuch von 1871, Gerichtsverfassungsgesetz und Prozessordnungen von 1879, BGB [Bürgerliches Gesetzbuch] von 1900), die im 20. Jahrhundert auch auf weite Gebiete des öffentlichen Rechts ausgedehnt wurde (Reichsversicherungsordnung von 1911, Arbeits-, Steuer- und Wohnungsrecht seit 1919, Deutsche Gemeindeordnung von 1935, Deutsches Beamtengesetz von 1937).
Kohlendioxid, Moor, Moore
Wissenschaft

Moore fürs Klima

Intakte Moore binden Kohlendioxid – und sind damit ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. von KLAUS JACOB Das Moor war über viele Jahrhunderte der Inbegriff für Abgeschiedenheit, Angst und Armut. Dort lauerte das Böse. Nur die ärmsten Menschen siedelten, wo nachts Irrlichter herumgeisterten und uralte Leichen ans Licht kamen. Wo...

Kurkuma, Pulver, verstreut
Wissenschaft

Bakterien – zum Fressen gern

Ein Protein für den menschlichen Verzehr, für dessen Herstellung mit Bakterien CO2 aus der Atmosphäre gefiltert wird? Das gibt es tatsächlich – und Produkte daraus könnten bald im Supermarkt liegen. von ROLF HEßBRÜGGE Pasi Vainikka ist ein bedächtiger, geradezu stiller Zeitgenosse. Umso mehr lässt folgender Satz aufhorchen, den...

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