Lexikon

Bürgerliches Gesetzbuch

Abkürzung BGB, vom 18. 8. 1896 mit Einführungsgesetz vom gleichen Tag, mehrfach geändert und ergänzt, in Kraft seit dem 1. 1. 1900; enthält in fünf Büchern (Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht) die Masse des deutschen Bürgerlichen Rechts; brachte Deutschland nach Jahrhunderten der Rechtszersplitterung ein einheitliches Privatrecht, aus dem jedoch inzwischen ganze Gebiete, wie insbesondere das Arbeitsrecht, herausgewachsen sind.
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