Lexikon
Famịlienrecht
die Regelung der Rechtsverhältnisse des Familienlebens. Das Familienrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst das Eherecht, das Kindschaftsrecht, das Verwandtschaftsrecht und das Vormundschaftsrecht, ferner das Recht des Personenstands, der religiösen Kindererziehung und der Kinder- und Jugendhilfe. – In Österreich ist das Familienrecht unterteilt in Eherecht, Rechte der Eltern und Kinder, Vormundschaft, Kuratel und staatliche Jugendfürsorge. – Schweiz: der zweite Teil umfasst das Eherecht, das Kindschaftsrecht einschließlich des Rechts der außerehelichen Kinder, das Recht der Verwandtschaft und der Vormundschaft.
Wissenschaft
Wenn die Invasoren kommen
Der kleine Ort Saint-Sulpice am Genfer See sei „ziemlich schick“, meint Jérôme Gippet, Biologe an der Universität Lausanne. Doch seit einiger Zeit sei die Idylle durch eine Invasion ungebetener Gäste stark gestört. Gippet geht zu einem struppigen Stück Brachland und beginnt zu graben. Nur wenige Sekunden dauert es, bis überall im...
Wissenschaft
»Die Diagnostik setzt die Pharmafabrik in Gang«
Fachleute erwarten die ersten Impfungen gegen Krebs ab 2026. Sie werden Erkrankte gegen ihren persönlichen Krebs immunisieren. Mit dem landläufigen Impfen von Gesunden hat das allerdings nur wenig gemein. Das Gespräch führte SUSANNE DONNER Prof. Dingermann, bekommen wir bald eine Spritze und dann nie wieder Krebs? So funktioniert...