Lexikon
Famịlienrecht
die Regelung der Rechtsverhältnisse des Familienlebens. Das Familienrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst das Eherecht, das Kindschaftsrecht, das Verwandtschaftsrecht und das Vormundschaftsrecht, ferner das Recht des Personenstands, der religiösen Kindererziehung und der Kinder- und Jugendhilfe. – In Österreich ist das Familienrecht unterteilt in Eherecht, Rechte der Eltern und Kinder, Vormundschaft, Kuratel und staatliche Jugendfürsorge. – Schweiz: der zweite Teil umfasst das Eherecht, das Kindschaftsrecht einschließlich des Rechts der außerehelichen Kinder, das Recht der Verwandtschaft und der Vormundschaft.
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