Lexikon
Vertrag
eine Rechtseinrichtung fast aller Rechtsgebiete, durch die Rechte und Pflichten der Vertragspartner (Vertragsparteien) rechtsverbindlich festgelegt werden. Der Vertragsabschluss erfolgt in der Regel schon durch die Abgabe übereinstimmender Willenserklärungen der Vertragspartner (Konsensualvertrag) in Form der Annahme eines Vertragsangebots (Offerte), z. T. (z. B. beim Darlehnsvertrag oder Pfandvertrag) nur bei gleichzeitiger Übergabe von Gegenständen (Realvertrag). Der Vertrag kann zwei- oder mehrseitiger Vertrag sein und unterscheidet sich damit vom einseitigen Rechtsgeschäft (z. B. Kündigung, Testament). Für den gegenseitigen Vertrag, bei dem die Partner derart gegenseitig verpflichtet werden, dass ihre Verpflichtungen in ihrem Bestand voneinander abhängig sind, gelten im bürgerlichen Recht die besonderen Bestimmungen der §§ 320 ff. BGB, besonders die Einrede des nichterfüllten Vertrags. Besonderheiten gelten außer für den völkerrechtlichen Vertrag (Staatsvertrag) und den Kollektivvertrag auch für die einzelnen Schuldverhältnisse und die Verträge z. B. des Sachenrechts, des Familienrechts (Eheschließung u. a.), Erbrechts, Handelsrechts, Urheber- und Verlagsrechts (Lizenz, Verlagsvertrag) sowie für den öffentlich-rechtlichen Vertrag über Fragen des öffentlichen Rechts, z. B. in der Bundesrepublik Deutschland zwischen Bund und Ländern über die gemeinsame Verwaltung öffentlicher Sachen. 1969 wurde in Wien eine internationale „Konvention über das Recht der Verträge“ abgeschlossen.
Wissenschaft
»Der Begriff Wahrheit wird missbraucht«
Mojib Latif spricht im Interview über wissenschaftlichen Konsens und Unwahrheiten in der Klimadebatte. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Wie unterscheidet sich der Begriff Wahrheit im Alltag und in der Wissenschaft? Bei vielen Menschen in der Bevölkerung herrscht der Glaube vor, dass es so etwas wie eine absolute Wahrheit...
Wissenschaft
Schlafprobleme
Manchmal steckt Forschung in der Sackgasse: Alle Hypothesen, die man aus der vorhandenen Evidenz zu einem ungeklärten Problem formulieren konnte, sind durchgetestet – aber wirklich neue Erkenntnisse sind nicht hinzugekommen. Was kann man in solchen Fällen tun? Vor etwa 20 Jahren schien die Schlafforschung genau in dieser Klemme...