Lexikon

Erbrecht

die Regelung des Übergangs des Vermögens (auch der Schulden) eines Erblassers (Erbschaft, Nachlass) auf den Erben und auf andere durch Verfügung von Todes wegen Begünstigte anlässlich des Erbfalls (Tod des Erblassers). Das allgemeine deutsche Erbrecht ist im 5. Buch (§§ 19222385) des BGB geregelt; davon abweichende Regelungen betreffen das bäuerliche Erbrecht von Grund und Boden: Anerbenrecht, Erbhof, Höferecht. In
Österreich
sind grundlegende Bestimmungen in den §§ 531824 ABGB enthalten. Sonderregelungen für das bäuerliche Erbe gibt es in Tirol und Kärnten. In der
Schweiz
sind die Vorschriften über das Erbrecht im dritten Teil des ZGB zusammengefasst (Art. 457640).
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Unbehandelt sterben Menschen, bei denen ein Glioblastom entdeckt wird, innerhalb kurzer Zeit. Eine neue Therapie gegen den aggressiven Hirntumor kann die Patienten zwar nicht heilen, aber ihr Leben verlängern. von ANDREA MERTES Im Mai 2021 sendet Jens Krystek eine Videonachricht in die Welt: „Ich bin im Krankenhaus“, sind seine...

Triebwerk, Maschine,
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Grips im Gefüge

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