Lexikon
Erbrecht
die Regelung des Übergangs des Vermögens (auch der Schulden) eines Erblassers (Erbschaft, Nachlass) auf den Erben und auf andere durch Verfügung von Todes wegen Begünstigte anlässlich des Erbfalls (Tod des Erblassers). Das allgemeine deutsche Erbrecht ist im 5. Buch (§§ 1922–2385) des BGB geregelt; davon abweichende Regelungen betreffen das bäuerliche Erbrecht von Grund und Boden: Anerbenrecht, Erbhof, Höferecht. – In
Österreich
sind grundlegende Bestimmungen in den §§ 531–824 ABGB enthalten. Sonderregelungen für das bäuerliche Erbe gibt es in Tirol und Kärnten. – In der Schweiz
sind die Vorschriften über das Erbrecht im dritten Teil des ZGB zusammengefasst (Art. 457–640).Wissenschaft
Geschenkte Überlebenszeit
Unbehandelt sterben Menschen, bei denen ein Glioblastom entdeckt wird, innerhalb kurzer Zeit. Eine neue Therapie gegen den aggressiven Hirntumor kann die Patienten zwar nicht heilen, aber ihr Leben verlängern. von ANDREA MERTES Im Mai 2021 sendet Jens Krystek eine Videonachricht in die Welt: „Ich bin im Krankenhaus“, sind seine...
Wissenschaft
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Smarte Werkstoffe reagieren eigenständig auf äußere Einflüsse, verformen sich, heilen Beschädigungen und berichten darüber. von REINHARD BREUER Der Fingerhandschuh, den Holger Böse überzieht, hat Stulpen über den Fingern, die der Würzburger Physiker jetzt abwechselnd bewegt. Mit dem Daumen berührt er nacheinander verschiedene...
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