Lexikon
Erbrecht
die Regelung des Übergangs des Vermögens (auch der Schulden) eines Erblassers (Erbschaft, Nachlass) auf den Erben und auf andere durch Verfügung von Todes wegen Begünstigte anlässlich des Erbfalls (Tod des Erblassers). Das allgemeine deutsche Erbrecht ist im 5. Buch (§§ 1922–2385) des BGB geregelt; davon abweichende Regelungen betreffen das bäuerliche Erbrecht von Grund und Boden: Anerbenrecht, Erbhof, Höferecht. – In
Österreich
sind grundlegende Bestimmungen in den §§ 531–824 ABGB enthalten. Sonderregelungen für das bäuerliche Erbe gibt es in Tirol und Kärnten. – In der Schweiz
sind die Vorschriften über das Erbrecht im dritten Teil des ZGB zusammengefasst (Art. 457–640).
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