Lexikon
Erbhof
ein landwirtschaftlicher Betrieb, der dem Erbrecht des Reichserbhofgesetzes von 1933 (aufgehoben am 20. 2. 1947) unterworfen war. – In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gilt jetzt die Höfeordnung vom 24. 4. 1947 in der Fassung vom 26. 7. 1976; ähnliche Vorschriften gelten u. a. in Rheinland-Pfalz und im Landesteil (Süd-)Baden durch das Gesetz vom 12. 7. 1949. Alle diese Bestimmungen regeln das bäuerliche Erbrecht nach dem Grundsatz des Anerbenrechts (gestützt auf Art. 64 EGBGB). – Ähnlich in
Österreich
das Anerbengesetz von 1958 und in der Schweiz
die Vorschriften über das bäuerliche Erbrecht in Art. 620–625 ZGB. Erbrecht.
Wissenschaft
Pastillen und Pulver
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Wissenschaft
Innen und außen bitter: Geschmacks-Rezeptor hat zwei Bindestellen
Bitteren Geschmack nehmen wir mit Hilfe einer Gruppe verschiedener Rezeptoren wahr. Nun haben Forschende die detaillierte Struktur eines dieser Geschmacksrezeptoren aufgeklärt. Demnach hat der Rezeptor namens TAS2R14 neben der bereits bekannten Bindungsstelle auf der Außenseite von Zellen eine weitere Bindungsstelle, die auf...