Lexikon

Erbhof

ein landwirtschaftlicher Betrieb, der dem Erbrecht des Reichserbhofgesetzes von 1933 (aufgehoben am 20. 2. 1947) unterworfen war. In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gilt jetzt die Höfeordnung vom 24. 4. 1947 in der Fassung vom 26. 7. 1976; ähnliche Vorschriften gelten u. a. in Rheinland-Pfalz und im Landesteil (Süd-)Baden durch das Gesetz vom 12. 7. 1949. Alle diese Bestimmungen regeln das bäuerliche Erbrecht nach dem Grundsatz des Anerbenrechts (gestützt auf Art. 64 EGBGB). Ähnlich in
Österreich
das Anerbengesetz von 1958 und in der
Schweiz
die Vorschriften über das bäuerliche Erbrecht in Art. 620625 ZGB. Erbrecht.
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