Lexikon
Erbhof
ein landwirtschaftlicher Betrieb, der dem Erbrecht des Reichserbhofgesetzes von 1933 (aufgehoben am 20. 2. 1947) unterworfen war. – In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gilt jetzt die Höfeordnung vom 24. 4. 1947 in der Fassung vom 26. 7. 1976; ähnliche Vorschriften gelten u. a. in Rheinland-Pfalz und im Landesteil (Süd-)Baden durch das Gesetz vom 12. 7. 1949. Alle diese Bestimmungen regeln das bäuerliche Erbrecht nach dem Grundsatz des Anerbenrechts (gestützt auf Art. 64 EGBGB). – Ähnlich in
Österreich
das Anerbengesetz von 1958 und in der Schweiz
die Vorschriften über das bäuerliche Erbrecht in Art. 620–625 ZGB. Erbrecht.
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