Lexikon
Arbeitsrecht
Sonderrecht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber; gekennzeichnet durch die besondere rechtliche und wirtschaftliche Lage der Arbeitnehmer. Mit der Entwicklung der Industrie in den europäischen Ländern bildete sich ein besonderer Stand der Arbeitnehmer heraus, dessen Lage vor allem zu Beginn des 19. Jahrhunderts wirtschaftlich und sozial außerordentlich ungünstig war. Anfangs schritt der Staat nur ein, wenn die Unzulänglichkeiten besonders in Erscheinung traten, mit dem Ergebnis einer Zufallsgesetzgebung. Auch heute gibt es Deutschland noch kein einheitliches und zusammenhängendes Arbeitsgesetzbuch, wenn auch gewisse Grundprinzipien – größtenteils außerhalb des Gesetzes – entwickelt worden sind. Als selbständige Disziplin wird das Arbeitsrecht in Deutschland erst seit dem 1. Weltkrieg behandelt und gelehrt. Die Schaffung einer besonderen Gerichtsbarkeit (Arbeitsgericht) hat diese Entwicklung stark gefördert. Kennzeichnend ist überall eine Tendenz, den Arbeitnehmer zu schützen.
Das Arbeitsrecht gliedert sich in das Individualarbeitsrecht, das sich auf das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Arbeitsverhältnis) bezieht, und das kollektive Arbeitsrecht, das sich mit der Mitwirkung der Arbeitnehmerschaft bei betrieblichen und unternehmerischen Entscheidungen sowie mit dem Tarif- und Arbeitskampfwesen befasst.
Zusammengenommen umfasst das Arbeitsrecht vor allem: 1. das Arbeitsvertragsrecht, d. h. die Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem einzelnen Arbeitgeber, die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien; 2. das Betriebsverfassungsrecht, das es mit der rechtlichen Ausgestaltung der betrieblichen Ordnung, besonders der Stellung und Aufgabe des Betriebsrats, zu tun hat; 3. das Tarifvertragsrecht, die vertragliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Verbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber; 4. das Schlichtungsrecht, das Recht der staatlichen Hilfe zum Abschluss von Kollektivvereinbarungen, vor allem von Tarifverträgen; 5. das Arbeitskampfrecht, das Recht des Arbeitskampfes, insbesondere der Aussperrung und des Streiks; 6. das Koalitionsrecht, das Recht der Verbände, d. h. der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände; 7. die Arbeitsgerichtsbarkeit; 8. das Arbeitsschutzrecht, d. h. öffentlich-rechtliche Vorschriften zum Schutze der Arbeitnehmer. In einem weiteren Sinne wird 9. auch das Sozialversicherungsrecht dazu gerechnet, vor allem das Recht der Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.
Wissenschaft
Hilft ein Krebsmedikament gegen Alzheimer?
Bei Alzheimer ist unter anderem der Glukosestoffwechsel im Gehirn beeinträchtigt, sodass die Nervenzellen nicht mehr ausreichend versorgt werden. Ein Medikament, das derzeit als Krebstherapie getestet wird, könnte dabei helfen, die Demenz in Teilen sogar rückgängig zu machen, statt sie nur zu verzögern. Das legt eine Studie...
Wissenschaft
Dicke Kleidung bringt’s nicht
Warum man an kalten Tagen in dicker Kleidung unter Umständen stärker friert als in dünner, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Unter dem Begriff „gefühlte Temperatur“ kann sich mittlerweile jeder etwas vorstellen und weiß daher, dass das Wohlbefinden im Freien nicht nur von der gemessenen Temperatur, sondern maßgeblich von anderen...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Unter Primaten gibt es ähnlich viele Alpha-Weibchen wie Alpha-Männchen
Kleine Kannibalen im Kosmos
„Wir verbinden die Digitalisierung mit der Biotechnologie“
Die innere Uhr und unser Wohlbefinden
Die Suche nach dem heilsamen Gift
Abstürzende Satelliten schädigen Ozonschicht