Lexikon
Aussperrung
im Arbeitskampf eine Maßnahme der Arbeitgeber. Aussperrung besteht im Ausschließen der Arbeitnehmer von der Arbeit als Reaktion auf Maßnahmen des Arbeitskampfes (Streik), wobei das Arbeitsentgelt nicht weitergezahlt wird. Aussperrung ist grundsätzlich nur als sogenannte Abwehr-Aussperrung zulässig, d. h. sie muss der Abwehr von Streikmaßnahmen dienen und dabei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Durch Aussperrung werden die Arbeitsverhältnisse nicht gelöst, sondern nur die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag ausgesetzt. Nach Ende der Aussperrung lebt das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten wieder auf. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel bei politisch motivierten oder wilden Streiks, führt die Aussperrung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses. –
Österreich
und Schweiz
: keine Regelung.Wissenschaft
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Wissenschaft
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Unser Schlaf ist bekanntermaßen in zwei Hauptphasen gegliedert: den REM-Schlaf samt Träumen und den für die Erholung wichtigen Non-REM-Schlaf. Nun haben Neurowissenschaftler erstmals herausgefunden, wie unser Gehirn zwischen diesen beiden Zuständen wechselt – und wann der Wechsel schiefgeht, sodass Schlafstörungen auftreten....
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