Lexikon
Aussperrung
im Arbeitskampf eine Maßnahme der Arbeitgeber. Aussperrung besteht im Ausschließen der Arbeitnehmer von der Arbeit als Reaktion auf Maßnahmen des Arbeitskampfes (Streik), wobei das Arbeitsentgelt nicht weitergezahlt wird. Aussperrung ist grundsätzlich nur als sogenannte Abwehr-Aussperrung zulässig, d. h. sie muss der Abwehr von Streikmaßnahmen dienen und dabei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Durch Aussperrung werden die Arbeitsverhältnisse nicht gelöst, sondern nur die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag ausgesetzt. Nach Ende der Aussperrung lebt das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten wieder auf. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel bei politisch motivierten oder wilden Streiks, führt die Aussperrung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses. –
Österreich
und Schweiz
: keine Regelung.
Wissenschaft
24 Bronzestatuen vom Schlamm befreit
Italienische Archäologen präsentieren einen Sensationsfund: 24 gut erhaltene antike Bronzestatuen im toskanischen Örtchen Casciano dei Bagni.
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Wissenschaft
Flutkatastrophe im Ahrtal hätte noch schlimmer ausfallen können
Vor fast genau vier Jahren, in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021, raste infolge von Starkregen eine riesige Flutwelle durch das Ahrtal und andere Flusstäler im westlichen Mitteleuropa. In den Wassermassen kamen fast 200 Menschen ums Leben. Doch es hätte noch schlimmer kommen können, zeigt eine neue Studie. So hätte es noch...