Lexikon
Aussperrung
im Arbeitskampf eine Maßnahme der Arbeitgeber. Aussperrung besteht im Ausschließen der Arbeitnehmer von der Arbeit als Reaktion auf Maßnahmen des Arbeitskampfes (Streik), wobei das Arbeitsentgelt nicht weitergezahlt wird. Aussperrung ist grundsätzlich nur als sogenannte Abwehr-Aussperrung zulässig, d. h. sie muss der Abwehr von Streikmaßnahmen dienen und dabei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Durch Aussperrung werden die Arbeitsverhältnisse nicht gelöst, sondern nur die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag ausgesetzt. Nach Ende der Aussperrung lebt das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten wieder auf. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel bei politisch motivierten oder wilden Streiks, führt die Aussperrung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses. –
Österreich
und Schweiz
: keine Regelung.
Wissenschaft
Dunkle Dimensionen
An der Universität von Washington haben Physiker begonnen, ein gefeiertes Gesetz von Isaac Newton höchst genau unter die experimentelle Lupe zu nehmen. Gemeint ist der Vorschlag des Engländers, dass die Kraft zwischen zwei massiven Körpern von ihrem Abstand abhängt. In mathematischer Präzision lässt das Gravitationsgesetz die...
Wissenschaft
Der Versteinerte Wald
Eine Fossilienlagerstätte in Chemnitz gibt Paläontologen einzigartige Einblicke in die Welt vor 291 Millionen Jahren.
Der Beitrag Der Versteinerte Wald erschien zuerst auf wissenschaft.de.