Lexikon

Aussperrung

im Arbeitskampf eine Maßnahme der Arbeitgeber. Aussperrung besteht im Ausschließen der Arbeitnehmer von der Arbeit als Reaktion auf Maßnahmen des Arbeitskampfes (Streik), wobei das Arbeitsentgelt nicht weitergezahlt wird. Aussperrung ist grundsätzlich nur als sogenannte Abwehr-Aussperrung zulässig, d. h. sie muss der Abwehr von Streikmaßnahmen dienen und dabei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Durch Aussperrung werden die Arbeitsverhältnisse nicht gelöst, sondern nur die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag ausgesetzt. Nach Ende der Aussperrung lebt das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten wieder auf. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel bei politisch motivierten oder wilden Streiks, führt die Aussperrung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Österreich
und
Schweiz
: keine Regelung.
Wissenschaft

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Der ökologische Schaden von künstlicher Nacht-Beleuchtung kann vielschichtig sein, verdeutlicht eine Studie: Im nächtlichen Licht von Straßenlaternen entwickeln Bäume demnach vergleichsweise harte Blätter, die von Insekten offenbar weniger gefressen werden. Dieser Effekt könnte die Grundlage der Nahrungskette in...

Symbolbild Gehirn
Wissenschaft

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