Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

ausschließen

aus|schlie|ßen
V.
120, hat ausgeschlossen; mit Akk.
1.
etwas a.
a)
für nicht erwägenswert, für unmöglich halten;
einen Unfall müssen, können wir a.
b)
nicht berücksichtigen;
diese Möglichkeit möchte ich von vornherein a.
c)
als unmöglich erscheinen lassen, unmöglich machen;
die näheren Umstände schließen einen Selbstmord aus
d)
Typ.
eine Zeile a.
einer Zeile (durch Verändern der Zwischenräume zwischen den Wörtern) die richtige Länge geben
e)
nicht zulassen;
etwas ist von etwas ausgeschlossen
ist zu etwas nicht zugelassen;
Unterwäsche ist vom Umtausch ausgeschlossen; feuergefährliche Gegenstände sind von der Beförderung ausgeschlossen
2.
jmdn. a.
a)
jmdm. das weitere Dabeisein untersagen;
jmdn. aus einer Gemeinschaft, einer Partei a.
b)
jmdn. nicht teilnehmen lassen, nicht mitmachen lassen;
jmdn. von einem Ausflug a.; ein kleines Kind von einem Spiel a.
c)
jmdm. durch Schließen oder Verschließen der Tür den Zutritt unmöglich machen;
Syn.
aussperren;
du hast mich versehentlich ausgeschlossen; ich habe den Schlüssel in der Wohnung liegen lassen und mich selbst ausgeschlossen
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