Lexikon
Schuldrecht
Obligationenrechtdas Recht der Schuldverhältnisse zwischen Personen, in Deutschland im BGB (§§ 241–853) geregelt u. a. mit Bestimmungen über die Arten der Leistung, über Zinsen, Schadensersatz, Schuldnerverzug, Gläubigerverzug, Erfüllung, Hinterlegung und über die Rechtsverhältnisse einer Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern, die typische, meist abdingbare Regelung der wichtigsten der einzelnen Schuldverhältnisse, wie Kauf-, Miet-, Werkvertrag u. Ä. Das Schuldrecht hat mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. 1. 2002 tiefgreifende Änderungen erfahren. – In Österreich ist das Schuldrecht als Recht der „persönlichen Sachenrechte“ in §§ 859 ff. ABGB geregelt, in der Schweiz als Obligationenrecht 5. Teil des Zivilgesetzbuchs.
Wissenschaft
Fatale Rauchzeichen
Dass Zigarettenrauch nicht gesund ist, weiß man schon lange. Wenn Raucherinnen und Raucher derart stark husten müssen, dass ihnen beinahe das Beuschel zum Hals rauskommt, nennt man das in Österreich deshalb gern einen Friedhofsjodler. Trotzdem war das Gezeter groß, als die Europäische Kommission unlängst empfohlen hat, rauchfreie...
Wissenschaft
»Vogelstimmen berühren viele Menschen«
Vogelliebhaber kennen BirdNET längst. Im Interview berichtet der Entwickler Stefan Kahl, inwieweit sich die App als Forschungsplattform vor allem auch bei Experten etabliert hat. Das Gespräch führte TIM SCHRÖDER Herr Dr. Kahl, ist BirdNET mehr als ein Spielzeug? Tatsächlich ist die App eher ein Nebenprodukt unserer...