Lexikon

Schuldrecht

Obligationenrecht
das Recht der Schuldverhältnisse zwischen Personen, in Deutschland im BGB (§§ 241853) geregelt u. a. mit Bestimmungen über die Arten der Leistung, über Zinsen, Schadensersatz, Schuldnerverzug, Gläubigerverzug, Erfüllung, Hinterlegung und über die Rechtsverhältnisse einer Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern, die typische, meist abdingbare Regelung der wichtigsten der einzelnen Schuldverhältnisse, wie Kauf-, Miet-, Werkvertrag u. Ä. Das Schuldrecht hat mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. 1. 2002 tiefgreifende Änderungen erfahren. In Österreich ist das Schuldrecht als Recht der „persönlichen Sachenrechte“ in §§ 859 ff. ABGB geregelt, in der Schweiz als Obligationenrecht 5. Teil des Zivilgesetzbuchs.
Böden, Meer
Wissenschaft

Schatzkiste Natur

Es gilt als sicher, dass im Meer und im Boden noch viele Organismen zu entdecken sind – und damit auch zahlreiche medizinische Wirkstoffe. von FRANK FRICK und SALOME BERBLINGER Die enorme Vielfalt des Lebens im Meer hat sich als reiche Inspirationsquelle für die Entdeckung von Arzneimitteln erwiesen“, lautet der erste Satz in...

Meeresboden, Rauch
Wissenschaft

Heiße Flecken in der Tiefsee

In einigen Regionen der Ozeane quillt heißes Wasser aus dem Meeresboden hervor. Diese hydrothermalen Quellen sind nicht nur einzigartige Lebensräume für exotische Tiere und speziell angepasste Mikroorganismen, sondern bergen auch viele von der Industrie begehrte Rohstoffe. von THERESA GUGGOLZ Als ein Team aus französischen und US...

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