Lexikon
Schuldrecht
Obligationenrechtdas Recht der Schuldverhältnisse zwischen Personen, in Deutschland im BGB (§§ 241–853) geregelt u. a. mit Bestimmungen über die Arten der Leistung, über Zinsen, Schadensersatz, Schuldnerverzug, Gläubigerverzug, Erfüllung, Hinterlegung und über die Rechtsverhältnisse einer Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern, die typische, meist abdingbare Regelung der wichtigsten der einzelnen Schuldverhältnisse, wie Kauf-, Miet-, Werkvertrag u. Ä. Das Schuldrecht hat mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. 1. 2002 tiefgreifende Änderungen erfahren. – In Österreich ist das Schuldrecht als Recht der „persönlichen Sachenrechte“ in §§ 859 ff. ABGB geregelt, in der Schweiz als Obligationenrecht 5. Teil des Zivilgesetzbuchs.
Wissenschaft
Mit Licht gegen Ewigkeitschemikalien
Ob in regenfester Kleidung, beschichteten Pfannen oder Kosmetik – Per- und Polyfluoralkylverbindungen (PFAS) sind als Antihaft- und Imprägniermittel weit verbreitet. Da sie äußerst langlebig sind, reichern sich diese potenziell gesundheitsschädlichen Substanzen jedoch in der Umwelt an. Um die auch als Ewigkeitschemikalien...
Wissenschaft
»Agentische KI entscheidet und handelt autonom«
Der 6. KI-Kongress der Konradin Mediengruppe und des Fraunhofer IPA steht unter dem Motto: „Agentische KI trifft Robotik – vom Denken zum Handeln“. Die IPA-Experten Marco Huber und Werner Kraus erläutern, was dahintersteckt. Das Gespräch führte Armin Barnitzke „Agentische KI“ ist gerade in aller Munde. Auch der KI-Kongress Anfang...