Lexikon

Schuldrecht

Obligationenrecht
das Recht der Schuldverhältnisse zwischen Personen, in Deutschland im BGB (§§ 241853) geregelt u. a. mit Bestimmungen über die Arten der Leistung, über Zinsen, Schadensersatz, Schuldnerverzug, Gläubigerverzug, Erfüllung, Hinterlegung und über die Rechtsverhältnisse einer Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern, die typische, meist abdingbare Regelung der wichtigsten der einzelnen Schuldverhältnisse, wie Kauf-, Miet-, Werkvertrag u. Ä. Das Schuldrecht hat mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. 1. 2002 tiefgreifende Änderungen erfahren. In Österreich ist das Schuldrecht als Recht der „persönlichen Sachenrechte“ in §§ 859 ff. ABGB geregelt, in der Schweiz als Obligationenrecht 5. Teil des Zivilgesetzbuchs.
Solarer Ausbruch
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Extremer Sonnensturm der Antike genau datiert

Bei einem sogenannte Miyake-Ereignis kommt es zu einem extremen Einstrom kosmischer Strahlung auf die Erde. Heute würde ein solches Ereignis das Internet und die Stromnetze zum Zusammenbruch bringen und Satelliten lahmlegen. Mit Hilfe radioaktiver Ablagerungen in uralten Baumringen haben Forschende nun eines dieser Ereignisse...

Kirigami-Fallschirm
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Stabile Fallschirme dank Kirigami-Muster

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