Lexikon
Schuldrecht
Obligationenrechtdas Recht der Schuldverhältnisse zwischen Personen, in Deutschland im BGB (§§ 241–853) geregelt u. a. mit Bestimmungen über die Arten der Leistung, über Zinsen, Schadensersatz, Schuldnerverzug, Gläubigerverzug, Erfüllung, Hinterlegung und über die Rechtsverhältnisse einer Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern, die typische, meist abdingbare Regelung der wichtigsten der einzelnen Schuldverhältnisse, wie Kauf-, Miet-, Werkvertrag u. Ä. Das Schuldrecht hat mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. 1. 2002 tiefgreifende Änderungen erfahren. – In Österreich ist das Schuldrecht als Recht der „persönlichen Sachenrechte“ in §§ 859 ff. ABGB geregelt, in der Schweiz als Obligationenrecht 5. Teil des Zivilgesetzbuchs.
Wissenschaft
Auch leise ist zu laut
Wer in der Nähe eines Bahngleises wohnt, wird durch Lärm belästigt. Trotz neuer „Flüsterbremsen“ bleibt noch viel zu tun. von ROLAND BISCHOFF Seit über fünf Jahren ist in der Schweiz der 57 Kilometer lange Gotthard-Basistunnel in Betrieb. Seither fahren täglich 130 bis 160 Züge hindurch, davon zwei Drittel Güter- und ein Drittel...
Wissenschaft
Vom Laserblitz zum Teilchenstrahl
Teilchenbeschleuniger liefern brillante Röntgenstrahlung, etwa für die Forschung an Akkus oder Viren. Doch die Anlagen sind groß und teuer. Neue, kleinere und sparsamere Quellen nutzen Laserlicht und könnten neben Röntgen- und Elektronenstrahlen bald auch Protonen und Neutronen auf Knopfdruck liefern. von ANDREA THOSS Seit...