Wissensbibliothek
Was versteht man unter Vertragsfreiheit?
Jeder soll frei entscheiden können, ob er Verträge schließt, mit wem er sie schließt und welchen Inhalt sie haben. Das deutsche Vertrags- bzw. Schuldrecht soll den Bürger in die Lage versetzen, seine privaten Lebensverhältnisse selbst zu bestimmen und ohne staatliche Bevormundung zu gestalten.
Die inhaltliche Gestaltungsfreiheit von Verträgen ist durch zwingende Normen sowie durch den Ausschluss strafbarer und sittenwidriger Tatbestände beschränkt. Zu den zwingenden Normen gehört etwa, dass ein Grundstückskaufvertrag vom Notar beurkundet werden muss oder dass ein Vermieter von Wohnraum den gesetzlichen Kündigungsschutz des Mieters nicht vertraglich ausschließen darf.
Sprachmodelle als große Gleichmacher
ChatGPT und Co. durchdringen zunehmend die Gesellschaft. Doch Wissenschaftler warnen davor, dass das zu einer Homogenisierung von Meinungen und dem Verlust kultureller Diversität führen kann. von THOMAS BRANDSTETTER Sprache ist ein mächtiges Werkzeug. Sie kann uns aufklären oder täuschen, überzeugen oder abstoßen, aufbauen oder...
Eine Arche im ewigen Eis
Damit die Ernährung der Weltbevölkerung trotz Klimawandel sichergestellt ist, werden im Saatgut-Tresor auf Spitzbergen Samen diverser Nutzpflanzenarten eingelagert. von DANIELA WAKONIGG Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet und der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen...