Wissensbibliothek

Was versteht man unter Vertragsfreiheit?

Jeder soll frei entscheiden können, ob er Verträge schließt, mit wem er sie schließt und welchen Inhalt sie haben. Das deutsche Vertrags- bzw. Schuldrecht soll den Bürger in die Lage versetzen, seine privaten Lebensverhältnisse selbst zu bestimmen und ohne staatliche Bevormundung zu gestalten.

Die inhaltliche Gestaltungsfreiheit von Verträgen ist durch zwingende Normen sowie durch den Ausschluss strafbarer und sittenwidriger Tatbestände beschränkt. Zu den zwingenden Normen gehört etwa, dass ein Grundstückskaufvertrag vom Notar beurkundet werden muss oder dass ein Vermieter von Wohnraum den gesetzlichen Kündigungsschutz des Mieters nicht vertraglich ausschließen darf.

Mond, Welt, Universum
Wissenschaft

Die dunkle Seite des Mondes

Vor Milliarden Jahren stürzte ein Urplanet auf die erdabgewandte Seite unseres Trabanten. Er durchschlug die Kruste und schuf das gewaltige Südpol-Aitken-Becken. von THORSTEN DAMBECK Als 1973 die Langspielplatte „The Dark Side of the Moon“ die Hitparaden stürmte, ging es nicht um den Mond. Die Musiker von Pink Floyd hatten...

Supraleiter, Chrom
Wissenschaft

Neue Wege ohne Widerstand

Die Supraleiterforschung macht ihre größten Fortschritte abseits der großen Ankündigungen. So ist es erstmals gelungen, eine supraleitende Diode mit umkehrbarem Vorzeichen zu entwickeln, und exotische Supraleiter lassen sich nun Atom für Atom zusammensetzen. von DIRK EIDEMÜLLER Supraleiter gehören zu den faszinierendsten...

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