Wissensbibliothek
Was versteht man unter Vertragsfreiheit?
Jeder soll frei entscheiden können, ob er Verträge schließt, mit wem er sie schließt und welchen Inhalt sie haben. Das deutsche Vertrags- bzw. Schuldrecht soll den Bürger in die Lage versetzen, seine privaten Lebensverhältnisse selbst zu bestimmen und ohne staatliche Bevormundung zu gestalten.
Die inhaltliche Gestaltungsfreiheit von Verträgen ist durch zwingende Normen sowie durch den Ausschluss strafbarer und sittenwidriger Tatbestände beschränkt. Zu den zwingenden Normen gehört etwa, dass ein Grundstückskaufvertrag vom Notar beurkundet werden muss oder dass ein Vermieter von Wohnraum den gesetzlichen Kündigungsschutz des Mieters nicht vertraglich ausschließen darf.
Abgenabelt
Die für schwimmende Häuser notwendige Technik haben Forscher aus Brandenburg und Sachsen entwickelt – und auf einem See in der Niederlausitz realisiert.
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Die Botschaften der ewigen Toten
Archäologen und Naturwissenschaftler arbeiten als Mumienforscher eng zusammen. Dabei ermöglichen moderne Analyseverfahren ganz neue Einblicke. Manchmal stützen sie die Erkenntnisse der Archäologie, manchmal räumen sie auch mit Vorurteilen auf. von RAINER KURLEMANN Die Menschen sind verstorben, doch die Zeit hat sie nicht...