Wissensbibliothek
Was versteht man unter Vertragsfreiheit?
Jeder soll frei entscheiden können, ob er Verträge schließt, mit wem er sie schließt und welchen Inhalt sie haben. Das deutsche Vertrags- bzw. Schuldrecht soll den Bürger in die Lage versetzen, seine privaten Lebensverhältnisse selbst zu bestimmen und ohne staatliche Bevormundung zu gestalten.
Die inhaltliche Gestaltungsfreiheit von Verträgen ist durch zwingende Normen sowie durch den Ausschluss strafbarer und sittenwidriger Tatbestände beschränkt. Zu den zwingenden Normen gehört etwa, dass ein Grundstückskaufvertrag vom Notar beurkundet werden muss oder dass ein Vermieter von Wohnraum den gesetzlichen Kündigungsschutz des Mieters nicht vertraglich ausschließen darf.
Schimmel rettet die Welt
Das wird eine Aufregung gewesen sein, als der britische Arzt und Bakteriologe Alexander Fleming am 28. September 1928 aus seinem Urlaub zurückkehrte und im Labor eine Petrischale entdeckte, die er vor der Abreise nicht richtig gesäubert hatte: Ein Schimmelpilz hatte sich darin breitgemacht – und die zuvor dort angelegte...
Ein „Zuckerwatte-Planet“ gibt Geheimnisse preis
Warum besitzt der Exoplanet WASP-107 b so eine aufgeblähte Atmosphäre? Diesem Rätsel sind Astronomen nun durch neue Daten des James-Webb-Weltraumteleskops auf die Spur gekommen: Sie konnten die Zusammensetzung der Gashülle des Neptun-ähnlichen Planeten genauer aufklären und dabei vor allem einen sehr niedrigen Gehalt an Methan...