Wissensbibliothek
Was versteht man unter Vertragsfreiheit?
Jeder soll frei entscheiden können, ob er Verträge schließt, mit wem er sie schließt und welchen Inhalt sie haben. Das deutsche Vertrags- bzw. Schuldrecht soll den Bürger in die Lage versetzen, seine privaten Lebensverhältnisse selbst zu bestimmen und ohne staatliche Bevormundung zu gestalten.
Die inhaltliche Gestaltungsfreiheit von Verträgen ist durch zwingende Normen sowie durch den Ausschluss strafbarer und sittenwidriger Tatbestände beschränkt. Zu den zwingenden Normen gehört etwa, dass ein Grundstückskaufvertrag vom Notar beurkundet werden muss oder dass ein Vermieter von Wohnraum den gesetzlichen Kündigungsschutz des Mieters nicht vertraglich ausschließen darf.
Eine Portion Entengrütze, bitte!
So manches neue Lebensmittel ist nachhaltiger oder gesünder als das, was wir normalerweise essen. Aber das Ungewohnte schreckt viele Menschen ab. Ein Plädoyer für mehr Erlebnishunger. von RAINER KURLEMANN Europas Kochbücher enthalten keine Rezepte für die neuen Zutaten, die demnächst ins Supermarktregal kommen. Ein kleiner...
Geboren, um zu leben
Die Kindermedizin ließ die Lebenserwartung im letzten Jahrhundert enorm steigen. Heute steht sie vor neuen Herausforderungen. von SUSANNE DONNER Ich habe vierzehn Kinder großgezogen, und davon sind bloß sieben gestorben“, schrieb eine Frau 1912 in einem Brief an die Berliner Verwaltung. „Nur“ sieben Kinder, die sie verlor! Da...