Lexikon

bürgerliches Recht

Zivilrecht
das allgemeine (jeden Bürger betreffende) Privatrecht, Regelung der allgemeinen Verhältnisse des Familien- und Wirtschaftslebens. Das bürgerliche Recht der Bundesrepublik Deutschland ist enthalten im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie in einigen Nebengesetzen, wie z. B. im Beurkundungsgesetz vom 28. 8. 1969, in der Verordnung über das Erbbaurecht vom 15. 1. 1919, im Gesetz über die Verschollenheit, die Todeserklärung und die Feststellung der Todeszeit (VerschG) in der Fassung vom 15. 1. 1951. Zum bürgerlichen Recht gehören auch die Bestimmungen des internationalen Privatrechts, das allgemein in den Artikeln 338 EGBGB geregelt ist.
In Österreich ist das bürgerliche Recht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) niedergelegt; in der Schweiz hauptsächlich im Zivilgesetzbuch (Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Sachen- und Grundstücksrecht) und im Obligationenrecht (in dem Schuldrecht, Handelsrecht, Wertpapierrecht und Recht der Handelsgesellschaften sowie Urheberrecht und Recht des Verlagsvertrags enthalten sind).
Ein Embryoid am 8. Tag. ©M. Zernicka-Goetz
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