Lexikon
bürgerliches Recht
Zivilrechtdas allgemeine (jeden Bürger betreffende) Privatrecht, Regelung der allgemeinen Verhältnisse des Familien- und Wirtschaftslebens. Das bürgerliche Recht der Bundesrepublik Deutschland ist enthalten im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie in einigen Nebengesetzen, wie z. B. im Beurkundungsgesetz vom 28. 8. 1969, in der Verordnung über das Erbbaurecht vom 15. 1. 1919, im Gesetz über die Verschollenheit, die Todeserklärung und die Feststellung der Todeszeit (VerschG) in der Fassung vom 15. 1. 1951. Zum bürgerlichen Recht gehören auch die Bestimmungen des internationalen Privatrechts, das allgemein in den Artikeln 3–38 EGBGB geregelt ist.
In Österreich ist das bürgerliche Recht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) niedergelegt; in der Schweiz hauptsächlich im Zivilgesetzbuch (Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Sachen- und Grundstücksrecht) und im Obligationenrecht (in dem Schuldrecht, Handelsrecht, Wertpapierrecht und Recht der Handelsgesellschaften sowie Urheberrecht und Recht des Verlagsvertrags enthalten sind).
Wissenschaft
Zum Himmel stinken
Im Himmel gibt’s kein Bier, drum trinken wir es hier.“ Wenn man dem Schriftsteller Ernst Neubach glauben möchte – und es gibt keinen Grund, seine Auskünfte stärker in Zweifel zu ziehen als andere Berichte über den sogenannten Himmel –, so sind dort weder Pils noch Weißbier vorrätig. Weshalb ihr Konsum auf einem Planeten am Rande...
Wissenschaft
Die Erfahrungsmaschine
Das Wort „Erfahrung“ kann man philosophisch-menschlich verstehen, wenn man jemandem attestiert, viel erlebt und dabei seine Kenntnisse der Welt erweitert zu haben. Man kann es aber auch wörtlich nehmen und sich etwa fragen, wie weit man mit seinem Auto eine Gegend erfahren hat. Was auch immer gemeint ist oder gemacht wird, zeigt...