Lexikon

Sachenrecht

Regelung der rechtlichen Beziehung einer Person zu einer Sache, im bürgerlichen Recht die Bestimmungen über die im 3. (als Sachenrecht bezeichneten) Buch des BGB zusammengefassten dinglichen Rechte (Sachenrechte), mit zum Teil unterschiedlicher Behandlung derjenigen an beweglichen Sachen (Mobilien; Fahrnis) und an unbeweglichen Sachen (Immobilien); letztere bedürfen zu ihrer Entstehung und jeder Rechtsänderung regelmäßig der Eintragung ins Grundbuch 873 BGB). In
Österreich
ist das Sachenrecht in §§ 285858 und teilweise auch in §§ 1342 ff. ABGB geregelt. In der
Schweiz
ist das Sachenrecht im 4. Teil des ZGB (Art. 641977 ZGB) enthalten.
Stahlwerk
Wissenschaft

Stahlwerks-Emissionen per Satellit messen

Stahlwerke setzen große Mengen Kohlendioxid (CO2) und Kohlenmonoxid (CO) frei. Doch wie lässt sich der Ausstoß zuverlässig messen? Ein Forschungsteam hat nun eine Methode entwickelt, die unabhängig von den Selbstangaben der Stahlhersteller ist: Sensoren an Satelliten zeigen hochaufgelöst an, wie viel Kohlenmonoxid die...

Wissenschaft

Das Dunkle nach der Aufklärung

Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.“ So verkündete es Bertolt Brecht in der Dreigroschenoper, in der es um das Elend des menschlichen Alltags ging. Ebenso lassen sich diese Zeilen aber auch auf die Philosophie der Aufklärung beziehen, […]...

Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon