Lexikon
Sachenrecht
Regelung der rechtlichen Beziehung einer Person zu einer Sache, im bürgerlichen Recht die Bestimmungen über die im 3. (als Sachenrecht bezeichneten) Buch des BGB zusammengefassten dinglichen Rechte (Sachenrechte), mit zum Teil unterschiedlicher Behandlung derjenigen an beweglichen Sachen (Mobilien; Fahrnis) und an unbeweglichen Sachen (Immobilien); letztere bedürfen zu ihrer Entstehung und jeder Rechtsänderung regelmäßig der Eintragung ins Grundbuch (§ 873 BGB). – In
Österreich
ist das Sachenrecht in §§ 285–858 und teilweise auch in §§ 1342 ff. ABGB geregelt. In der Schweiz
ist das Sachenrecht im 4. Teil des ZGB (Art. 641–977 ZGB) enthalten.
Wissenschaft
Starken Keltinnen auf der Spur
Wenn griechische und römische Gelehrte über Kelten schreiben, betonen sie das ihnen eigenartig erscheinende Auftreten der Frauen. Historiker haben diesen antiken Quellen lange misstraut. Doch genetische Analysen untermauern nun deren Glaubwürdigkeit. von DAVID NEUHÄUSER Die Frauen Galliens gleichen den Männern nicht nur in ihrer...
Wissenschaft
Das Kessler-Syndrom
Es tut mir sehr leid, aber Sie haben das Kessler-Syndrom.“ Wenn man so einen Satz hört, sollte man sich Sorgen machen. Allerdings nur, wenn man ein Planet ist. Denn das Kessler-Syndrom ist keine fiese Krankheit, die man sich als Mensch holen kann, sondern etwas, das dem erdnahen Weltraum zustoßen kann. In diesem Bereich...