Lexikon
Schuldverhältnis
ObligationRechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner, kraft dessen der Gläubiger berechtigt ist, vom Schuldner eine Leistung (Tun oder Unterlassen) zu fordern (§ 241 Abs. 1 BGB). Nach dem deutschen Schuldrecht sind Schuldverhältnisse z. B. Kauf, Tausch, Schenkung, Miete, Pacht, Leihe, Darlehen, Dienst- oder Werkvertrag. Das Schuldverhältnis ist durch das schweizerische Obligationenrecht grundsätzlich ebenso geregelt (Art. 68 OR); in der Sache ist auch die Regelung im österreichischen Recht gleichartig (§ 859 ABGB), doch bezeichnet das ABGB die schuldrechtlichen Forderungsrechte als „persönliche Sachenrechte“.
Wissenschaft
Elektron gefilmt
Mit einer neuen Methode ist es gelungen, die Bewegung eines Elektrons bei der Ionisierung in Echtzeit nachzuvollziehen. von DIRK EIDEMÜLLER Die wechselseitige Beeinflussung von Licht und Materie gehört zu den grundlegendsten physikalischen Prozessen. In den letzten Jahren haben sich neue Möglichkeiten ergeben, um diese...
Wissenschaft
Jupiters heiße Brüder
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