Lexikon
Schuldverhältnis
ObligationRechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner, kraft dessen der Gläubiger berechtigt ist, vom Schuldner eine Leistung (Tun oder Unterlassen) zu fordern (§ 241 Abs. 1 BGB). Nach dem deutschen Schuldrecht sind Schuldverhältnisse z. B. Kauf, Tausch, Schenkung, Miete, Pacht, Leihe, Darlehen, Dienst- oder Werkvertrag. Das Schuldverhältnis ist durch das schweizerische Obligationenrecht grundsätzlich ebenso geregelt (Art. 68 OR); in der Sache ist auch die Regelung im österreichischen Recht gleichartig (§ 859 ABGB), doch bezeichnet das ABGB die schuldrechtlichen Forderungsrechte als „persönliche Sachenrechte“.
Wissenschaft
»Entscheidend ist die Empfindungsfähigkeit«
Welcher Schutz sollte Embryoiden – stammzellbasierten Embryonen – zukommen? Die Bioethikerin Hannah Schickl über Standpunkte in der Forschung.
Der Beitrag »Entscheidend ist die Empfindungsfähigkeit« erschien zuerst auf...
Wissenschaft
Wie sich das Gedächtnis im Schlaf regeneriert
Nacht für Nacht rekapituliert unser Gehirn, was wir am Tag gelernt haben. Eine Studie zeigt nun, wie die Aktivität der Nervenzellen dabei reguliert wird. Demnach sorgt eine zuvor wenig erforschte Region des Hippocampus dafür, dass besonders aktive Neuronen phasenweise gehemmt werden. Fehlt dieser Ausgleich, kann sich das Gehirn...