Lexikon

Schuldverhältnis

Obligation
Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner, kraft dessen der Gläubiger berechtigt ist, vom Schuldner eine Leistung (Tun oder Unterlassen) zu fordern (§ 241 Abs. 1 BGB). Nach dem deutschen Schuldrecht sind Schuldverhältnisse z. B. Kauf, Tausch, Schenkung, Miete, Pacht, Leihe, Darlehen, Dienst- oder Werkvertrag. Das Schuldverhältnis ist durch das schweizerische Obligationenrecht grundsätzlich ebenso geregelt (Art. 68 OR); in der Sache ist auch die Regelung im österreichischen Recht gleichartig (§ 859 ABGB), doch bezeichnet das ABGB die schuldrechtlichen Forderungsrechte als „persönliche Sachenrechte“.
Wissenschaft

Als der Mars bewohnbar war

Unsere Nachbarwelt war nicht immer der öde Wüstenplanet heutiger Tage. Es gab dort feuchte und lebensfreundliche Oasen – vielleicht sogar noch in der jüngeren geologischen Vergangenheit. von THORSTEN DAMBECK Der 21. Juli 2024 war für die Marsforschung ein besonderer Tag: Damals entdeckte der NASA-Rover Perseverance einen Felsen,...

Wikinger
Wissenschaft

Die Wikinger kamen mit Pferd und Hund

Auf einem englischen Wikingerfriedhof aus dem 9. Jahrhundert wurden in einem Grab Knochen von Menschen und Tieren gefunden. Das Überraschende: Die Wikinger hatten diese Tiere über die Nordsee mitgebracht. von ALEXANDRA BLOCH PFISTER Mehr als 300 Jahre überfielen, plünderten und brandschatzten Wikinger europäische Küstenregionen,...

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