Lexikon

Schuldverhältnis

Obligation
Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner, kraft dessen der Gläubiger berechtigt ist, vom Schuldner eine Leistung (Tun oder Unterlassen) zu fordern (§ 241 Abs. 1 BGB). Nach dem deutschen Schuldrecht sind Schuldverhältnisse z. B. Kauf, Tausch, Schenkung, Miete, Pacht, Leihe, Darlehen, Dienst- oder Werkvertrag. Das Schuldverhältnis ist durch das schweizerische Obligationenrecht grundsätzlich ebenso geregelt (Art. 68 OR); in der Sache ist auch die Regelung im österreichischen Recht gleichartig (§ 859 ABGB), doch bezeichnet das ABGB die schuldrechtlichen Forderungsrechte als „persönliche Sachenrechte“.
Galaxien
Wissenschaft

Die größten Strukturen im Weltraum

Sie überbrücken Milliarden Lichtjahre – doch es dürfte sie vielleicht gar nicht geben. von RÜDIGER VAAS Der Begriff ,Fortschritt‘ allein setzt bereits die Horizonte voraus. Er bedeutet ein Weiterkommen und kein Höherkommen“, bemerkte der Schriftsteller Joseph Roth einmal. Das war nicht im kosmologischen Kontext gemeint, passt...

Kunststoffe, Abfall
Wissenschaft

Einstieg in den Kunststoff-Kreislauf

Forscher entwickeln neue Konzepte und Technologien, um Plastikabfälle als Rohstoff-Quelle zu erschließen.

Der Beitrag Einstieg in den Kunststoff-Kreislauf erschien zuerst auf wissenschaft.de...

Weitere Lexikon Artikel

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon