Lexikon

Schuldverhältnis

Obligation
Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner, kraft dessen der Gläubiger berechtigt ist, vom Schuldner eine Leistung (Tun oder Unterlassen) zu fordern (§ 241 Abs. 1 BGB). Nach dem deutschen Schuldrecht sind Schuldverhältnisse z. B. Kauf, Tausch, Schenkung, Miete, Pacht, Leihe, Darlehen, Dienst- oder Werkvertrag. Das Schuldverhältnis ist durch das schweizerische Obligationenrecht grundsätzlich ebenso geregelt (Art. 68 OR); in der Sache ist auch die Regelung im österreichischen Recht gleichartig (§ 859 ABGB), doch bezeichnet das ABGB die schuldrechtlichen Forderungsrechte als „persönliche Sachenrechte“.
hossenfelder_02.jpg
Wissenschaft

Verursacht der Mensch den Klimawandel?

Woher wissen wir, dass der Klimawandel vom Menschen verursacht wird? Als mir diese Frage von jemandem auf X (ehemals Twitter) gestellt wurde, dachte ich mir: Komm schon, das lässt sich doch mit einer simplen Google-Suche beantworten. Ganz so einfach ist es aber offenbar nicht. Als erstes Suchergebnis wurde mir folgendes Zitat von...

Geschlecht, Medizin, Gendermedizin
Wissenschaft

Behandlung im Blindflug

Medizinische Studien wurden lange Zeit (fast) nur an Männern durchgeführt. Frauen sind deshalb häufiger von Arzneimittel-Nebenwirkungen betroffen als Männer. Und die Forschungspraxis ändert sich nur langsam. von RUTH EISENREICH (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Es ist bis heute einer der bekanntesten...

Weitere Lexikon Artikel

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon