Lexikon
Erfüllung
Recht
Leistung des geschuldeten Gegenstands (z. B. Zahlung). Durch die Erfüllung erlischt das Schuldverhältnis; ebenso, wenn der Gläubiger eine andere Leistung als Erfüllung annimmt (sog. Annahme oder Leistung an Erfüllungs Statt) (§§ 362 ff. BGB). Ähnlich in
Österreich
(§§ 1412 ff. ABGB) und in der Schweiz
(Art. 68 ff. OR).
Wissenschaft
Sternwarte der Superlative
Das James Webb Space Telescope eröffnet Astronomen einen neuen Blick ins All. von RÜDIGER VAAS Es ist ein Leuchtfeuer des menschlichen Leistungsvermögens“, lobte Marc Postman das James Webb Space Telescope (JWST) – die komplexeste Sternwarte überhaupt, die 1,5 Millionen Kilometer von der Erde entfernt das Universum erforscht und...
Wissenschaft
Vulkane spucken Diamanten
Vor Äonen förderten sogenannte Kimberlite Diamanten aus den Tiefen der Erde. Diese explosive Spielart des Vulkanismus wurde durch das Zerbrechen tektonischer Platten befeuert. von THORSTEN DAMBECK Diamanten sind nicht nur als Schmuck beliebt, sondern verleihen auch Sinnsprüchen ihren Glanz: „Tugend und Laster sind verwand wie...
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