Lexikon
Erfüllung
Recht
Leistung des geschuldeten Gegenstands (z. B. Zahlung). Durch die Erfüllung erlischt das Schuldverhältnis; ebenso, wenn der Gläubiger eine andere Leistung als Erfüllung annimmt (sog. Annahme oder Leistung an Erfüllungs Statt) (§§ 362 ff. BGB). Ähnlich in
Österreich
(§§ 1412 ff. ABGB) und in der Schweiz
(Art. 68 ff. OR).
Wissenschaft
KI-Sprachmodelle zeigen politisch linke Tendenzen
KI-Anwendungen wie ChatGPT und Co. können zur politischen Meinungsbildung beitragen. Doch wo stehen sie selbst politisch? Eine Studie hat nun 24 große Sprachmodelle verschiedenen Tests zur politischen Orientierung unterzogen. Demnach tendieren die meisten dieser Künstlichen Intelligenzen zu linken und libertären Positionen. KI-...
Wissenschaft
Das mach ich doch im Schlaf
Eine geruhsame Nacht dient nicht nur der Erholung, sondern hilft auch beim Lernen – vorausgesetzt, man hat bereits tagsüber damit angefangen. Warum das so ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Es gibt eine ganze Reihe von Computerprogrammen, die versprechen, dass es mit ihrer Hilfe möglich sei, während des Schlafes zu lernen, das...
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