Lexikon

Annahme

bürgerliches Recht
Willenserklärung, die als Antwort auf ein vorangegangenes Vertragsangebot (Vertragsantrag, Offerte) den Vertrag zu Stande bringt.

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon