Lexikon
Handelsgesetzbuch
Abkürzung HGBvom 10. 5. 1897 (in Kraft getreten am 1. 1. 1900) mit zahlreichen Änderungen, Grundlage des allgemeinen Handelsrechts; enthält Bestimmungen über den Handelsstand (z. B. Kaufmannseigenschaft, Handelsregister, Firma, Handelsvertreter, Handelsmakler mit bedeutenden Änderungen durch das Handelsrechtsreformgesetz vom 22. 6. 1998), die Handelsgesellschaften, die stille Gesellschaft, die Handelsbücher, die Handelsgeschäfte (z. B. Handelskauf, Kommission, Spedition) und den Seehandel. – In Österreich gilt das 1938 eingeführte deutsche HGB. – In der Schweiz ist das Handelsrecht im schweizerischen Obligationen-Recht (5. Teil des ZGB) mitenthalten.
Wissenschaft
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Wissenschaft
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