Lexikon

Handelsgesetzbuch

Abkürzung HGB
vom 10. 5. 1897 (in Kraft getreten am 1. 1. 1900) mit zahlreichen Änderungen, Grundlage des allgemeinen Handelsrechts; enthält Bestimmungen über den Handelsstand (z. B. Kaufmannseigenschaft, Handelsregister, Firma, Handelsvertreter, Handelsmakler mit bedeutenden Änderungen durch das Handelsrechtsreformgesetz vom 22. 6. 1998), die Handelsgesellschaften, die stille Gesellschaft, die Handelsbücher, die Handelsgeschäfte (z. B. Handelskauf, Kommission, Spedition) und den Seehandel. In Österreich gilt das 1938 eingeführte deutsche HGB. In der Schweiz ist das Handelsrecht im schweizerischen Obligationen-Recht (5. Teil des ZGB) mitenthalten.
Foto einer Meeresküste
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Trotz selbstgesetzter Ziele und Verpflichtungen stößt die Menschheit weiterhin immer mehr CO2 und andere Treibhausgase in die Atmosphäre aus. Diese Emissionen werden zum Teil durch die Ozeane aufgenommen – mit schweren Folgen. Eine neue Studie zeigt nun, dass bestimmte Gebiete in Ozeanen schneller und stärker versauern als...

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Wenn wir Menschen wissen wollen, was die Stunde schlägt, genügt ein Blick auf die Uhr oder den Kalender. Doch woher wissen Pflanzen und Tiere, wann es Zeit ist zum Blühen, Fressen oder Schlafen? Von Elena Bernard Da wir Blumen, Vögel oder Hunde nicht einfach fragen können, ob sie uns ihre Tricks zur Zeitmessung verraten, sind...

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