Lexikon
stille Gesellschaft
eine Sonderform der Gesellschaft, die dadurch entsteht, dass sich ein stiller Gesellschafter (stiller Teilhaber) an dem Handelsgewerbe eines anderen mit einer Einlage beteiligt, die in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts übergeht. Der stille Gesellschafter tritt nach außen hin nicht in Erscheinung. Er erhält einen Anteil am Gewinn und hat das Recht auf Einsicht der Bücher und Geschäftspapiere. Rechtliche Regelung in den §§ 230–237 HGB.
Ebenso in Österreich; in der Schweiz erwähnt das Gesetz die stille Gesellschaft nicht ausdrücklich, sie ist jedoch rechtlich zulässig und wird wie in der Bundesrepublik Deutschland und Österreich behandelt.
Wissenschaft
Tierische Ärzte
Menschenaffen fressen bestimmte Pflanzen, um sich zu heilen. Sie nutzen die Arzneien aus der Natur aber auch äußerlich – bei sich selbst und ihren Artgenossen. von TIM SCHRÖDER Dass Eltern ihre Kinder trösten und verarzten, wenn sich die Kleinen geschnitten oder die Haut aufgerissen haben, ist selbstverständlich: ein buntes...
Wissenschaft
Schwarze Löcher erschüttern das All
Die größten Energieschleudern im Universum sind unsichtbar – doch Astrophysiker können ihre Gravitationswellen nun im Wochentakt messen. von RÜDIGER VAAS Als am 11. Februar 2016 die erste Messung von Gravitationswellen bekannt gegeben wurde, schmückte die sensationelle Nachricht die Titelseiten vieler Zeitungen aus aller Welt....
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Kindern das Leben retten
Saurier im Sauerland
Hölzerne Riesen
Das große Abenteuer
Geistreiche Debatten mit smarten Maschinen
Das Tauziehen um die LNG-Terminals