Lexikon
Handelsgesellschaften
Zusammenschlüsse von natürlichen u./oder juristischen Personen, die entweder den Betrieb eines Handelsgewerbes zum Ziel haben (OHG, KG) oder als juristische Personen von Gesetzes wegen Kaufleute sind (AG, GmbH, KGaA). Nicht zu den Handelsgesellschaften zählen jedoch eGmbH, eGmuH, VVaG und Reederei.
Österreich hat für Personalhandelsgesellschaften gleiche Vorschriften wie das deutsche Recht. Eigene Gesetze gibt es für die Kapitalgesellschaften und die Genossenschaften.
Schweiz: Der deutschen OHG entspricht die Kollektivgesellschaft; ansonsten entsprechen Kommanditgesellschaft, AG, Kommanditaktiengesellschaft und GmbH ungefähr den entsprechenden Handelsgesellschaften des deutschen Rechts.
Wissenschaft
Eldorado am Polarkreis
Am Rand der Arktis werden Erdöl und Erdgas gefördert. Nun ermöglicht es der Klimawandel, auch bislang unzugängliche Lagerstätten zu erschließen.
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Wissenschaft
Im Wettlauf mit dem Beben
Wann genau ein verheerendes Erdbeben auftritt, kann auch modernste Forschung nicht vorhersagen. Doch mit ausgeklügelter Technik schaffen Wissenschaftler schnelle Frühwarnsysteme, die wichtige Zeit herausholen. von MARTIN ANGLER Island im Mai 2021. Ein Forscherteam aus Zürich versenkt mit einem Schlitten und einer Pistenraupe ein...