Lexikon

Handelsgesellschaften

Zusammenschlüsse von natürlichen u./oder juristischen Personen, die entweder den Betrieb eines Handelsgewerbes zum Ziel haben (OHG, KG) oder als juristische Personen von Gesetzes wegen Kaufleute sind (AG, GmbH, KGaA). Nicht zu den Handelsgesellschaften zählen jedoch eGmbH, eGmuH, VVaG und Reederei.
Österreich hat für Personalhandelsgesellschaften gleiche Vorschriften wie das deutsche Recht. Eigene Gesetze gibt es für die Kapitalgesellschaften und die Genossenschaften.
Schweiz: Der deutschen OHG entspricht die Kollektivgesellschaft; ansonsten entsprechen Kommanditgesellschaft, AG, Kommanditaktiengesellschaft und GmbH ungefähr den entsprechenden Handelsgesellschaften des deutschen Rechts.
xxSPL13377892-HighRes_(1).jpg
Wissenschaft

Ein Molekül voll Hoffnung

Die Corona-Impfungen haben die mRNA berühmt gemacht. Doch sie waren nur der Anfang. Künftig könnten die kleinen Moleküle seltene Erkrankungen heilen und die Prävention von Herzinfarkten revolutionieren. von EDDA GRABAR Frühsommer 2021. Es hätte für Christian Wawrzinek nicht besser laufen können – den Zahnmediziner, der mit seinem...

Stempel mit umgedrehtem Text und blauer Markierung, daneben schwarzer Stempel mit aufgedrucktem Text.
Wissenschaft

Wenn Fingergelenke Krach machen

Was es mit dem Knacken in den Gelenken auf sich hat und ob es schädlich ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Manche tun es aus Nervosität, andere erfreuen sich an dem befreienden Gefühl, wenn die Spannung im Gelenk plötzlich mit deutlichem Knacken nachlässt, und wieder andere wollen mit dem Geräusch offenbar vor allem ihre...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon