Lexikon

Handelsgesellschaften

Zusammenschlüsse von natürlichen u./oder juristischen Personen, die entweder den Betrieb eines Handelsgewerbes zum Ziel haben (OHG, KG) oder als juristische Personen von Gesetzes wegen Kaufleute sind (AG, GmbH, KGaA). Nicht zu den Handelsgesellschaften zählen jedoch eGmbH, eGmuH, VVaG und Reederei.
Österreich hat für Personalhandelsgesellschaften gleiche Vorschriften wie das deutsche Recht. Eigene Gesetze gibt es für die Kapitalgesellschaften und die Genossenschaften.
Schweiz: Der deutschen OHG entspricht die Kollektivgesellschaft; ansonsten entsprechen Kommanditgesellschaft, AG, Kommanditaktiengesellschaft und GmbH ungefähr den entsprechenden Handelsgesellschaften des deutschen Rechts.
Elektronen, Helium
Wissenschaft

Elektron gefilmt

Mit einer neuen Methode ist es gelungen, die Bewegung eines Elektrons bei der Ionisierung in Echtzeit nachzuvollziehen. von DIRK EIDEMÜLLER Die wechselseitige Beeinflussung von Licht und Materie gehört zu den grundlegendsten physikalischen Prozessen. In den letzten Jahren haben sich neue Möglichkeiten ergeben, um diese...

Illustration von Silber-Partikeln auf einem Kohlenstoff-Träger
Wissenschaft

Wie Kohlenstoff Metall-Katalysatoren auf Trab bringt

Metallpartikel wie Silber oder Kupfer können als Katalysatoren chemische Reaktionen beschleunigen. Noch besser tun sie dies in Kombination mit Kohlenstoff: Wenn man Silber-Nanopartikel auf einer Kohlenstoff-Basis platziert, erhält man einen zweihundertfach aktiveren Katalysator, wie Chemiker herausgefunden haben. Solche Effekte...

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