Lexikon
Handelsgesellschaften
Zusammenschlüsse von natürlichen u./oder juristischen Personen, die entweder den Betrieb eines Handelsgewerbes zum Ziel haben (OHG, KG) oder als juristische Personen von Gesetzes wegen Kaufleute sind (AG, GmbH, KGaA). Nicht zu den Handelsgesellschaften zählen jedoch eGmbH, eGmuH, VVaG und Reederei.
Österreich hat für Personalhandelsgesellschaften gleiche Vorschriften wie das deutsche Recht. Eigene Gesetze gibt es für die Kapitalgesellschaften und die Genossenschaften.
Schweiz: Der deutschen OHG entspricht die Kollektivgesellschaft; ansonsten entsprechen Kommanditgesellschaft, AG, Kommanditaktiengesellschaft und GmbH ungefähr den entsprechenden Handelsgesellschaften des deutschen Rechts.
Wissenschaft
Unterwegs durch die Luft: Mikroben
Eine enorme Vielfalt winziger Lebewesen reist durch die Atmosphäre, findet neue Lebensräume und produziert dabei Wolken. Von THOMAS ZAUNER Früher Morgen und volle U-Bahn. Ein lautes Niesen von hinten. Schon zucken die übrigen Fahrgäste zusammen. Denn nicht erst seit der COVID-19-Pandemie ist uns allen bekannt, was das bedeutet:...
Wissenschaft
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