Lexikon
Handelsgesellschaften
Zusammenschlüsse von natürlichen u./oder juristischen Personen, die entweder den Betrieb eines Handelsgewerbes zum Ziel haben (OHG, KG) oder als juristische Personen von Gesetzes wegen Kaufleute sind (AG, GmbH, KGaA). Nicht zu den Handelsgesellschaften zählen jedoch eGmbH, eGmuH, VVaG und Reederei.
Österreich hat für Personalhandelsgesellschaften gleiche Vorschriften wie das deutsche Recht. Eigene Gesetze gibt es für die Kapitalgesellschaften und die Genossenschaften.
Schweiz: Der deutschen OHG entspricht die Kollektivgesellschaft; ansonsten entsprechen Kommanditgesellschaft, AG, Kommanditaktiengesellschaft und GmbH ungefähr den entsprechenden Handelsgesellschaften des deutschen Rechts.
Wissenschaft
Google-KI übertrifft klassische Wettervorhersagen
Anhand von historischen Wetterdaten hat ein Forschungsteam von Google DeepMind eine Wetter-KI trainiert. Das GenCast getaufte Modell sagt das Wetter genauer vorher als das bisher beste klassische Vorhersagesystem, und zwar bis zu 15 Tage im Voraus. Auch extreme Wetterereignisse wie die Zugbahnen tropischer Wirbelstürme kann das...
Wissenschaft
Satt schon vor dem ersten Bissen
Der Anblick köstlicher Speisen wirkt auf die meisten Menschen appetitanregend. Wer dagegen die neuen Abnehmspritzen nutzt, wird häufig schon satt, wenn er Essen auch nur ansieht. In Versuchen mit Mäusen und Menschen hat eine Studie nun aufgeklärt, welche Vorgänge im Gehirn für diesen Effekt verantwortlich sind. Demnach vermitteln...