Lexikon

Handelsgewerbe

nach dem neuen Handelsrecht (Handelsrechtsreformgesetz vom 22. 6. 1998) jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1, Abs. 2 HGB), ferner jede Firma, die im Handelsregister eingetragen ist, auch wenn es sich um einen Kleinbetrieb handelt, der kaufmännischen Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 2 HGB), schließlich solche land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen, die sich im Handelsregister eintragen lassen (§ 3 HGB). Wie bisher betreiben als Formkaufleute die GmbH, AG, KGaA und eG kraft Rechtsform ein Handelsgewerbe.
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