Lexikon

Handelsgewerbe

nach dem neuen Handelsrecht (Handelsrechtsreformgesetz vom 22. 6. 1998) jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1, Abs. 2 HGB), ferner jede Firma, die im Handelsregister eingetragen ist, auch wenn es sich um einen Kleinbetrieb handelt, der kaufmännischen Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 2 HGB), schließlich solche land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen, die sich im Handelsregister eintragen lassen (§ 3 HGB). Wie bisher betreiben als Formkaufleute die GmbH, AG, KGaA und eG kraft Rechtsform ein Handelsgewerbe.
Kollaps, Quantensprünge
Wissenschaft

Kontroverser Kollaps

Physiker suchen die Grenze der Quantenwelt. von RÜDIGER VAAS Quantenphysiker stochern noch immer im Nebel: Das Problem sind die im Mikrokosmos gemessenen und im Formalismus der Schrödinger-Gleichung durch Wellenfunktionen beschriebenen Superpositionen. Sie kommen in der von der klassischen Physik erfassten Alltagswirklichkeit mit...

Stahlwerk
Wissenschaft

Stahlwerks-Emissionen per Satellit messen

Stahlwerke setzen große Mengen Kohlendioxid (CO2) und Kohlenmonoxid (CO) frei. Doch wie lässt sich der Ausstoß zuverlässig messen? Ein Forschungsteam hat nun eine Methode entwickelt, die unabhängig von den Selbstangaben der Stahlhersteller ist: Sensoren an Satelliten zeigen hochaufgelöst an, wie viel Kohlenmonoxid die...

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