Lexikon
Handelsgewerbe
nach dem neuen Handelsrecht (Handelsrechtsreformgesetz vom 22. 6. 1998) jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1, Abs. 2 HGB), ferner jede Firma, die im Handelsregister eingetragen ist, auch wenn es sich um einen Kleinbetrieb handelt, der kaufmännischen Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 2 HGB), schließlich solche land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen, die sich im Handelsregister eintragen lassen (§ 3 HGB). Wie bisher betreiben als Formkaufleute die GmbH, AG, KGaA und eG kraft Rechtsform ein Handelsgewerbe.
Wissenschaft
Ein See im Stresstest
Früher war es der massive Zuwachs von Algen, heute ist es die starke Verbreitung des Stichlings und die Invasion der Quagga-Muschel: Der Bodensee hat immer neue Herausforderungen zu meistern. Limnologen untersuchen im Projekt Seewandel, ob und wie er mit den veränderten Umweltbedingungen fertig wird. von KLAUS ZINTZ Nur kurze...
Wissenschaft
Menschen zum Mond
Generalprobe für neue Landungen: Mit der Mission Artemis 2 beginnt das nächste Kapitel der lunaren Exploration. von RÜDIGER VAAS Rund sechs Jahrzehnte, nachdem erstmals Menschen einen anderen Himmelskörper betreten haben – die vielleicht erstaunlichste Leistung in der daraufhin nicht mehr ganz irdischen Geschichte –, soll der...
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