Lexikon

Handelsgewerbe

nach dem neuen Handelsrecht (Handelsrechtsreformgesetz vom 22. 6. 1998) jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1, Abs. 2 HGB), ferner jede Firma, die im Handelsregister eingetragen ist, auch wenn es sich um einen Kleinbetrieb handelt, der kaufmännischen Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 2 HGB), schließlich solche land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen, die sich im Handelsregister eintragen lassen (§ 3 HGB). Wie bisher betreiben als Formkaufleute die GmbH, AG, KGaA und eG kraft Rechtsform ein Handelsgewerbe.
Ganymed-Juno2021-Perijove34_(1).jpg
Wissenschaft

Die scheuen Giganten

Planeten ferner Sterne werden wahrscheinlich von riesigen Monden umkreist, die alle Trabanten im Sonnensystem weit in den Schatten stellen. von THORSTEN DAMBECK Entdeckungen sind das tägliche Geschäft der Astronomen. Größtenteils liegt das an immer leistungsfähigeren Instrumenten und ausgefeilteren Methoden, mit denen der Himmel...

Wetterfrosch, Wetter
Wissenschaft

Der Wetterfrosch in uns

Kopfschmerzen und Müdigkeit infolge eines Wetterumschwungs: Ist das nur Einbildung – oder beeinflusst er tatsächlich das Wohlbefinden mancher Menschen? von JÜRGEN BRATER (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Der Wetterbericht im Fernsehen hat es angekündigt: Mit Sonnenschein und angenehmen Wohlfühltemperaturen...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon