Wahrig Fremdwörterlexikon
Prokura
Pro|ku|ra 〈f.; –, –ku|ren〉
[< ital. procura »Vollmacht«; zu ital., lat. procurare »für etwas Sorge tragen«] im Handelsregister eingetragene Vollmacht, alle Arten von Rechtsgeschäften u. –handlungen für einen Betrieb des Handelsgewerbes vorzunehmen; →a. per procura

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