Wahrig Fremdwörterlexikon
Prokura
Pro|ku|ra 〈f.; –, –ku|ren〉
[< ital. procura »Vollmacht«; zu ital., lat. procurare »für etwas Sorge tragen«] im Handelsregister eingetragene Vollmacht, alle Arten von Rechtsgeschäften u. –handlungen für einen Betrieb des Handelsgewerbes vorzunehmen; →a. per procura
Wissenschaft
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Die Stimme verrät viel über einen Menschen – etwa über seine körperlichen Merkmale und seine Charaktereigenschaften. von JAN SCHWENKENBECHER Auf den ersten Blick war es ein ganz normales Speed-Dating-Event. Als die 30 Frauen und Männer das Café betraten, bekamen sie ein Namensschild, ein kleines Heft und einen Platz an einem...
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