Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Prokura
Pro|ku|ra 〈〉
f.
, –
, –ren
im Handelsregister eingetragene Vollmacht zur Vertretung eines Unternehmers oder Unternehmens
[<
ital.
procura
„Vollmacht“, zu ital.
, lat.
procurare
„für etwas Sorge tragen, etwas besorgen“, < lat.
pro
„für“ und cura
„Sorge“]
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