Lexikon
Vollmacht
die rechtsgeschäftliche Erteilung der bürgerlich-rechtlichen Vertretungsmacht für den Vollmachtgeber an einen oder mehrere Bevollmächtigte, als Generalvollmacht für alle oder als Spezialvollmacht für einzelne Rechtsgeschäfte. Die Vollmachtserteilung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll. Im Handelsrecht werden Prokura und Handlungsvollmacht unterschieden.
Wissenschaft
Mehr als Bikinimedizin
Die geschlechtsspezifische Medizin erforscht den Einfluss von Hormonen und Geschlechtschromosomen, aber auch von Geschlechterrollen und Stereotypen auf Gesundheit und Krankheit. von RUTH EISENREICH (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Einen Herzinfarkt erkennt man an Schmerzen in der Brust, die in den rechten...
Wissenschaft
Fernsehen im Kopf
Stundenlang in Fantasiewelten versinken – das klingt harmlos. Doch das maladaptive Tagträumen ist so exzessiv und zwanghaft, dass es das Leben der Betroffenen stark beeinträchtigen kann. von CHRISTIAN WOLF Schon als junges Mädchen verbrachte Jayne Bigelsen unzählige Stunden damit, in ihrem Kopf „fernzusehen“. Heute erinnert sich...