Lexikon

Vollmacht

die rechtsgeschäftliche Erteilung der bürgerlich-rechtlichen Vertretungsmacht für den Vollmachtgeber an einen oder mehrere Bevollmächtigte, als Generalvollmacht für alle oder als Spezialvollmacht für einzelne Rechtsgeschäfte. Die Vollmachtserteilung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll. Im Handelsrecht werden Prokura und Handlungsvollmacht unterschieden.
Wissenschaft

Riff-bildende Teamarbeit schon vor Urzeiten

Das Erfolgsgeheimnis der Riff-Baumeister im Visier: Wie lange es die faszinierende Austauschbeziehung zwischen Korallen-Nesseltieren und Algen schon gibt, beleuchtet nun eine Studie. Analysen von fossilen Korallen aus Deutschland belegen, dass einige Arten bereits vor 400 Millionen Jahren in Symbiose mit Fotosynthese-betreibenden...

Wissenschaft

Das Dunkle nach der Aufklärung

Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.“ So verkündete es Bertolt Brecht in der Dreigroschenoper, in der es um das Elend des menschlichen Alltags ging. Ebenso lassen sich diese Zeilen aber auch auf die Philosophie der Aufklärung beziehen, […]...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon