Wissensbibliothek
Was sind die drei Säulen der Altersvorsorge?
Die gesetzliche Rentenversicherung, in der alle Arbeitnehmer pflichtversichert sind, die betriebliche Altersvorsorge und die private Altersvorsorge.
Die private Altersvorsorge umfasst dabei alle Maßnahmen, die der Betroffene selbst ergreift, um nach dem Ende seiner Erwerbstätigkeit finanzielle Rücklagen oder Einkünfte zu haben. Vom Sparen über den Abschluss einer Lebensversicherung oder einer Leibrente bis hin zum Kauf einer Wohnung oder eines Hauses (als eigener Wohnraum oder zum Erzielen regelmäßiger Mieteinkünfte) gibt es vielfältige Möglichkeiten, privat Vorsorge fürs Alter zu treffen.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge ist es der Arbeitgeber, der für die Versorgung seiner Arbeitnehmer zusätzliche Mittel aufwendet, die über die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung hinausgehen. Entweder geschieht das, indem er in seiner Bilanz Rückstellungen für spätere Pensionszahlungen bildet, oder er zahlt Beiträge z. B. an eine Pensionskasse oder an eine Lebensversicherung. Seit dem Jahr 2002 hat jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer einen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber, dass ein Teil seines Entgelts in Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt wird.

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