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Gründung eines Kleinunternehmen

Der Weg in die Selbstständigkeit bietet für viele eine reizvolle Alternative zum Angestelltenverhältnis. Nicht jeder ist allerdings für diesen Schritt geeignet, daher ist es sinnvoll zu überprüfen, ob Sie ein Unternehmertyp sind.
Die Unternehmensgründung lässt sich grob in vier Phasen aufteilen:
 
Gründung eines Kleinunternehmen

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Zuerst einmal muss zwischen Kleingewerbe und freiberuflicher Tätigkeit unterschieden werden. Diese Grenze ist oftmals gar nicht so klar erkennbar wie zunächst vermutet. Die IHK hält hier eine genaue Liste mit Berufen bereit, die unter die Freiberuflichkeit fallen. Hierzu zählen beispielsweise Kreativ-Berufe wie Web-Designer oder Texter. Sobald es um den Verkauf von Gütern geht, seien sie digital oder physisch, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Im Zweifelsfall sollte grundsätzlich Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt gehalten werden.
 
Ein Gewerbe gilt bis zu 17.500 Euro Umsatz im Jahr als Kleinunternehmen, unabhängig von den jährlichen Ausgaben. Solange es unterhalb dieser Grenze bleibt, gilt die Kleinunternehmerregelung und der Betrieb ist nicht umsatzsteuerpflichtig.
 
i. Der Businessplan: Ohne ihn geht es nicht
Der Businessplan ist der Fahrplan für jede Gewerbegründung. Durchschnittlich besteht er aus zehn bis 50 Seiten und enthält alle wichtigen Informationen zu Geschäftsidee, Zielgruppe und Finanzierung. Auch ein Abschnitt über die Gründerperson, ihre Erfahrungen, Branchenkenntnisse und nachweisbaren persönlichen Stärken darf nicht fehlen. Mit Schwächen sollte offen umgegangen werden, beispielsweise indem darauf hingewiesen wird, inwiefern sich mehrere der Gründer persönlich und fachlich ergänzen oder indem nachweislich Experten zu Rate gezogen oder entsprechende Kurse besucht werden.
 
a. Geschäftsidee
Gründung eines Kleinunternehmen
Zunächst wird die Geschäftsidee und ihr Konzept vorgestellt. Hierbei sollte auf unnötige Verallgemeinerungen und zu viele Fachbegriffe verzichtet werden. Je klarer und präziser formuliert wird, desto besser; auch Laien sollten das Konzept verstehen und interessant finden. Insbesondere bei technikbasierten Konzepten wie beispielsweise Software sollte auf gute Verständlichkeit Wert gelegt werden, denn es gilt, mit dem Businessplan auch potentielle Geldgeber und Unterstützer zu überzeugen. Wichtig ist, dass besonders die Alleinstellungsmerkmale des Produktes oder der Dienstleistung herausgearbeitet werden. Sofern bereits vorhanden sollten Fotos, technische Zeichnungen oder Diagramme beigelegt werden. Falls benötigt, auch Lizenzen, Verträge oder Patente. 
Nicht nur die Idee, sondern auch bereits erdachte Mittel und Wege zur Umsetzung sollten im Businessplan skizziert werden. 
 
Sowohl kurz- als auch langfristige Unternehmensziele sollten hier vermerkt werden. Hier ist eine Zeitleiste sinnvoll, auf der beispielsweise angestrebte Umsatzziele oder geplante Einstellungszahlen von Mitarbeitern genannt werden. Chancen und Risiken, die Einfluss auf den Verlauf des Geschäftes haben, sollten ebenfalls Bestandteil sein.
 
b. Marktanalyse
In diesem Abschnitt werden die entsprechende Branche und der Zielmarkt vorgestellt und analysiert. Beantwortet werden sollte die Frage nach der Zielgruppe und wie sich diese zusammensetzt. Wichtig ist herauszuarbeiten, welchen Nutzen die potentielle Kundschaft von dem Produkt hat. Auch die Konkurrenz und ihre Produkte müssen hier Erwähnung finden. Eine Auflistung der größten Stärken und Schwächen der Konkurrenzprodukte kann hilfreich sein, wenn sie in den Kontext der eigenen Produkte gesetzt werden. Schließlich wollen potentielle Geldgeber wissen, welchen Vorsprung das vorgestellte Konzept gegenüber der Konkurrenz hat.
 
Der Standort des Unternehmens sollte ebenfalls erläutert werden. Sollten Nachteile und Schwächen des eigenen Produkts oder der eigenen Dienstleistung absehbar sein, muss damit offen umgegangen werden. Wird den Nachteilen ehrlich begegnet, kann bereits im Vorfeld konstruktiv damit umgegangen werden, indem beispielsweise verdeutlicht wird, wie sie ausgeglichen werden sollen. Eine solche Vorgehensweise wirkt ehrlich und zeigt, dass der oder die Gründer sich ausführlich und realistisch mit ihrer Idee und der Umsetzung befasst haben. 
 
Die Planungen zu Marketing und Vertrieb sollten hier ebenfalls ausführlich erläutert werden. Auch auf vorbereitende Maßnahmen vor der Vermarktung sollte eingegangen werden. Welche Werbemaßnahmen sind geplant? Wie ist die Preispolitik und wie kommt sie zustande? Über all diese Fragen sollte der Businessplan Auskunft geben.
 
c. Kapitalbedarf und Rentabilität
Ein weiterer wichtiger Punkt im Businessplan ist die Darlegung des Kapitalbedarfs, denn das ist der Bereich, für den sich besonders Banken im Falle einer Kreditanfrage am meisten interessieren. 
 
Folgende Punkte müssen angesprochen werden:
 
  • Investitionsplan
  • Finanzierungsplan
  • Rentabilitätsvorschau
  • Liquiditätsplan
 
Gründung eines Kleinunternehmen
Zunächst wird im Investitionsplan geklärt, wie viel Kapital für die Gründung notwendig ist, beispielsweise für Anschaffungen, Vertragskosten, Büroeinrichtung. Der Finanzierungsplan gibt Aufschluss darüber, aus welchen Quellen das notwendige Kapital bezogen werden soll, beispielsweise aus Krediten, eigenen Rücklagen oder von bereits akquirierten Geldgebern. Natürlich kann das Geld aus mehreren Quellen zusammenkommen, es muss allerdings aufgeschlüsselt werden, woher in welcher Höhe Beträge zu erwarten sind.
 
Die Einnahmen und Ausgaben der folgenden drei Jahre sollten in der Rentabilitätsvorschau für jeden Monat vorgerechnet werden, ebenso wie die verbleibende Liquidität und wie hoch die Gewinnspanne innerhalb dieser Zeit geschätzt wird. Um diese Faktoren realistisch einzuschätzen, kann beim zuständigen Branchenverband und den jeweiligen Kammern nach Zahlen gefragt werden. So wird ein Eindruck von typischen Umsätzen und Gewinnen in der Branche gewonnen, anhand derer sich die eigenen Zahlen schätzen lassen.
 
Gründer möchten natürlich von ihrem Unternehmen auch leben können. Entsprechend müssen auch Beträge für die eigenen Lebenskosten, Altersvorsorge, Krankenversicherung und Einkommensteuer einkalkuliert werden.
 
In einem Liquiditätsplan wird insbesondere das erste Jahr ab Gründung betrachtet. Dieser sollte nicht zu optimistisch gerechnet werden, denn oftmals unterschätzen Gründer Posten wie etwa notwendige Investitionen. Auch Zahlungsengpässe oder verspätete Überweisungen von Kunden müssen notfalls abgefangen werden können. Entsprechend muss im Liquiditätsplan auch Platz für Rücklagen eingeräumt werden.
 
ii. Das Gewerbe anmelden
Sind die finanziellen Formalitäten erledigt, kommen im Anschluss weitere hinzu, wenn das Gewerbe schließlich angemeldet werden soll.
 
a. Beim Gewerbeamt
Das wichtigste Dokument bei der Anmeldung beim Gewerbeamt ist ein Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebescheinigung. Je nach Gewerbe ist auch eine Gewerbeerlaubnis erforderlich. Benötigt wird eine Erlaubnis beispielsweise für Gaststätten, Handwerksbetriebe, Spielhallen, Maklerunternehmen oder Pfandleihen. Ein besonderer Nachweis über Qualifikation des Gründers ist nicht notwendig. Angemeldet werden muss das Gewerbe grundsätzlich in der Stadt, in der es ausgeübt werden soll. Im Falle einer Selbstständigkeit, die von zu Hause getätigt wird, gilt der Wohnort als Ausübungsort.
 
Für das Ausstellen des Gewerbescheins wird eine Gebühr erhoben, die je nach Bundesland und Landkreis unterschiedlich ausfallen kann. Viele Behörden ermöglichen auch das Anmelden über Internet. In der Regel kümmert sich das Gewerbeamt dann um den Kontakt zu allen notwendigen Einrichtungen wie zur Industrie-und Handelskammer, Handwerkskammer oder dem Finanzamt. 
 
b. Beim Finanzamt
Falls der Gründer nicht schon automatisch ein paar Wochen nach der Gewerbeanmeldung vom Finanzamt kontaktiert wird, sollte dieser dort selbst nachfragen. Für das Finanzamt ist ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung notwendig, der hier bereits im Vorfeld heruntergeladen und ausgefüllt werden kann.
 
iii. Die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten
Viele Jungunternehmer scheitern an der Finanzierung ihres Projektes, wie der Spiegel berichtet. Daher ist es wichtig, sich bereits im Vorfeld über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren. Laut Statistik kommen in Deutschland durchschnittlich die meisten Gelder für die Existenzgründung aus dem Kreis von Freunden und Verwandten.
 
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a. Eigenkapital
Am sichersten ist es natürlich, wenn die Gründung komplett über Eigenkapital erfolgen kann, doch da viele Gründer auch aus der Arbeitslosigkeit kommen, sind Rücklagen in entsprechender Höhe in der Regel nicht vorhanden. Eigenkapital hilft natürlich auch, potentiellen Förderern eine gewisse Sicherheit zu vermitteln.
 
b. Fremdkapital
Crowdfunding, beziehungsweise Schwarmfinanzierung, ist ein Trend aus den USA, der auch hierzulande immer häufiger genutzt wird. Die bekannteste Internet-Plattform für diese Finanzierungsweise ist Kickstarter; sie wird hauptsächlich für Projekte aus dem Bereich Medien und Kultur genutzt, wie beispielsweise Filme oder Videospiele. 
 
Gründung eines Kleinunternehmen
Eine weitere Methode,  nicht nur von Kapital, sondern auch von Erfahrung zu profitieren, ist die Finanzierung über einen sogenannten Business Angel. Ein solcher Business Angel ist meist schon länger in der Branche tätig, oft selbst ein erfolgreicher Gründer und beteiligt sich finanziell am Unternehmen, während er auch mit entsprechendem Know-how zur Seite steht. Über das Netzwerk Business Angels können Jungunternehmer potentielle Unterstützer finden.
 
c. Fördermittel
Oft ist es für Jungunternehmer möglich, Fördermittel zu bekommen. Dies ist allerdings nur zu erwägen, solange das Gewerbe noch nicht angemeldet wurde. Wer sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen möchte, kann bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss erhalten. Auch Einstiegsgeld und bezuschusstes oder ganz kostenfreies Gründercoaching sind möglich. Gründer, die für die Existenzgründung ihren festen Job aufgegeben haben, können diese Zuschüsse ebenfalls beantragen, allerdings werden bei ihnen strengere Maßstäbe angelegt. Oftmals verhängt die Agentur für Arbeit zunächst eine Sperrfrist, in der weder Arbeitslosengeld noch Zuschüsse erhalten werden können. An der Höhe der Summe ändert sich allerdings nichts.
 
Hochschulabsolventen können für die Existenzgründung oftmals ebenfalls Förderprogramme nutzen, die meist vom Land gestellt werden. Einige Banken bieten auch spezielle Gründerkredite an, die besonders niedrige oder feste Zinsen haben.
 
iv. Die Website: das virtuelle Aushängeschild
Das Kapital ist organisiert, das Gewerbe angemeldet und die Tätigkeit rollt langsam an. Um eine größere Menge an Kunden zu finden, ist es heutzutage unerlässlich, für das eigene Unternehmen eine Webpräsenz zu erstellen. Moderne Baukastensysteme wie Wordpress oder Typo3 ermöglichen auch Laien mit überschaubarem Aufwand eigene Websites zu erstellen. Um Professionalität zu gewährleisten, sollte allerdings der Einsatz eines erfahrenen Webdesigners in Betracht gezogen werden.
 
a. Namenswahl
Der Name der Website ist gerade bei Webshops mitentscheidend für den Erfolg. Für die Wahl sollte sich ausreichend Zeit genommen werden, um zu recherchieren und ihn auf Tauglichkeit zu prüfen.
 
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i. Rechte beachten
Zunächst müssen die Rechte am gewünschten Namen beachtet werden. Hat bereits ein anderes Unternehmen diesen Namen? Besteht Verwechslungsgefahr mit einem ähnlich klingenden Namen? Herstellernamen von im Shop angebotenen Produkten dürfen nicht im Namen des Shops benutzt werden.
Einen ersten Aufschluss darüber, ob der gewünschte Name bereits verwendet wird, gibt eine Suche im Internet. Bleibt diese ergebnislos, sollte zusätzlich eine Suche in den Datenbanken der Markenämter durchgeführt werden. Auch die Datenbanken des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt  und der World Intellectual Property Organization sollten befragt werden.
Ortsnamen dürfen gebraucht werden, allerdings nur als geografische Bezeichnung wie zum Beispiel in artikel-berlin.de, sofern hierdurch keine Alleinstellungsbehauptung aufgestellt wird.
 
ii. Der richtige Name
Der passende Name für die Website setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen und sollte gründlich überdacht werden. 
 
Zunächst sollten der Name der Website und der der Firma möglichst ähnlich sein. Akronyme bieten zwar eine angenehme Kürze, aber auch die Gefahr des Vertippens, wenn die Buchstabenfolge nicht leicht zu merken ist, wie etwa in a-b-c. Der Name sollte darüber hinaus spezifisch genug sein, um zu verdeutlichen was dahinter steckt, allerdings auch allgemein genug, um über Suchmaschinen gefunden zu werden. Besteht der Name aus mehreren Begriffen, sind Bindestriche sinnvoll, um ihn übersichtlich zu gestalten.
 
b. Notwendige Angaben
Gerade Webshop-Betreiber stehen immer wieder vor der Frage, welche Angaben rechtlich notwendig auf der Webseite aufgeführt sein müssen und welche nicht.
 
i. AGB
Grundsätzlich sind AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) auf der Website notwendig, wenn es möglich ist, dort bereits einen Vertrag abzuschließen, wie beispielsweise bei Webshops. Kunden müssen grundsätzlich vor dem Zustandekommen eines Vertrags Einsicht in die AGB bekommen können, sonst werden sie unwirksam. Es empfiehlt sich, die AGB von einem spezialisierten Anwalt formulieren zu lassen, denn rechtswidrige Klauseln führen schnell zu Abmahnungen. Wer AGB von anderen Webseiten einfach kopiert, riskiert außerdem Abmahnungen vom ursprünglichen Verfasser.
Generell gilt, AGB müssen klar verständlich und dürfen nicht mehrdeutig sein. Außerdem dürfen sie nicht überraschend sein, also plötzlich ganz andere Bedingungen festlegen, die Kunden vorher nicht erwarten konnten. Natürlich dürfen die Richtlinien nicht gegen allgemeine Gesetze verstoßen oder Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Aufgeführt werden müssen:
 
  • Lieferbedingungen
  • Angaben über das Zustandekommen des Vertragsschlusses
  • Zahlungsbedingungen
  • Widerrufbedingungen
 
AGB müssen von jeder Seite aus erreichbar sein und Kunden müssen unmissverständlich und gut sichtbar darauf hingewiesen werden, wo sie zu finden sind. Ein Beispiel für korrekt gestaltete AGB findet sich hier.
 
ii. Impressum
Für gewerbliche Webseiten besteht eine Impressumspflicht, inzwischen wurden diese auch auf Profile in sozialen Netzwerken wie Google+ und Facebook ausgeweitet.
 
Angegeben werden müssen die vollen Namen der Betreiber der Website, der Name des Unternehmens, sowie die vollständige Adresse des Unternehmenssitzes und eine gültige Mailadresse, auch wenn ein Kontaktformular angeboten wird. Die Angabe eines Postfaches ist nicht ausreichend. Ist das Unternehmen im Handelsregister eingetragen, muss auch diese Nummer angegeben werden. Falls es sich nicht um einen Einzelunternehmer handelt, muss die Rechtsform des Unternehmens kenntlich gemacht werden, beispielsweise durch den Zusatz GmbH oder OHG. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine weitere notwendige Angabe.
 
Laut AGB muss das Impressum von jeder Seite der Website direkt erreichbar sein und darf nicht in Unterverzeichnissen versteckt werden.
 
Coworking Spaces sind Orte zum Arbeiten und Netzwerken.
 
v. Die geeigneten Räumlichkeiten finden
Jede Unternehmensform hat eigene Anforderungen an ihre Räumlichkeiten. Gerade Kleinunternehmen starten oft mit geringem personellen Umfang und benötigen für den Anfang nur wenig Platz. Wer allein startet, für den stellt sich auch die Frage nach der besten Arbeitsumgebung.
 
Gründung eines Kleinunternehmen
 
i. Homeoffice
Beim Homeoffice wird das Geschäft von zu Hause aus geführt. Diese Form wird gerade von Selbstständigen ohne Unternehmen gern genutzt. Wer sich für diese Möglichkeit entscheidet, sollte sicherstellen, dass ein separater Raum für das Büro vorliegt, denn eine räumliche Trennung zu Arbeit und Arbeitsplatz hilft bei der Erholung. Nach Feierabend kann das Büro abgeschlossen werden, sodass Unterlagen und Arbeitsgeräte vor eventuellen Kindern und Haustieren gesichert sind.
 
ii. Coworking
In der Start-up-Szene inzwischen beliebt, ist das sogenannte Coworking. Hierbei teilen sich mehrere Menschen unterschiedlicher Branchen Büroräumlichkeiten, auch Coworking Spaces genannt. Einige sind so organisiert, dass für feste Zeiträume ein Arbeitsplatz gemietet wird, in anderen herrscht eher Café-Mentalität und jeden Tag muss sich ein anderer Platz gesucht werden. Unter coworking.de sind bereits jetzt viele deutschlandweit verteilte Working Spaces aufgelistet. Diese Räumlichkeiten werden oft nicht nur als Arbeitsraum, sondern auch als Kontaktbörse verstanden, wo sich Menschen auch für Projekte zusammenfinden und sich unterstützen können.
 
iii. Eigene Räume
Je nach Geschäftsform sind eigene Räumlichkeiten unumgänglich, erst recht ab einer gewissen Anzahl an Mitarbeitern. Die Kosten für Anmietung und die laufenden Kosten solcher Räumlichkeiten sollten bereits im Businessplan integriert sein. Von allen Möglichkeiten ist es sicher die kostenintensivste und sie sollte gut überdacht sein, wenn sie nicht für das Geschäftskonzept absolut notwendig ist, wie etwa bei Gaststätten oder Pfandleihen.
 
Gründung eines Kleinunternehmen
 
vi. Fazit
Viele Gründungsunternehmen scheitern an ähnlichen Schwierigkeiten insbesondere im Bereich der Finanzen. Mag die Geschäftsidee noch so gut sein, ohne gründliche Planung sind die meisten Unternehmungen zum Scheitern verurteilt. Mit einer durchdachten Vorgehensweise jedoch lassen sich viele Fallstricke umgehen. Insbesondere der Wert von professioneller Beratung sollte nicht unterschätzt werden. Wer sich gründlich informiert und beraten lässt, ist auf bestem Wege zu einer erfolgreichen Existenzgründung.

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