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Beklebte Scheine - die Rationierung bleibt

aus der "Chronik 1948" (Chronik-Verlag)

Aufgrund des Befehls Nr. 111 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) wird in der Ostzone und im Gebiet von Groß-Berlin die Durchführung einer Währungsreform angeordnet. Nachdem am 19. Juni in den drei Westzonen eine Währungsreform angekündigt worden war, sah sich die sowjetische Besatzungsmacht zum schnellen Handeln gezwungen, weil sonst die Ostzone mit entwerteter Reichsmark (RM) aus den Westzonen überschwemmt worden wäre.


Die Ausführungsbestimmungen des SMAD-Befehls und einer auf den 21. Juni zurückdatierten Anordnung der Deutschen Wirtschaftskommission der Ostzone (DWK) sehen eine differenzierte Abwertung des alten Geldes vor: 70 RM können als "Kopfquote" zum Kurs von 1:1 umgetauscht werden; weitere Bargeldbestände werden im Verhältnis 10:1 abgewertet. Die Umwertung der Sparkonten erfolgt gestaffelt:

  • Sparkonten bis zu 100 RM können 1:1 umgetauscht werden
  • Sparguthaben bis zu 1000 RM werden im Verhältnis 5:1 und ab 5000 RM im Verhältnis 10:1 abgewertet
  • Ab 5000 RM Guthaben muss der Kontoinhaber den rechtmäßigen Erwerb des Geldes nachweisen. Als nicht rechtmäßig erworbenes Geld werden unter anderem Schwarzmarktgewinne und Einkünfte aus Spekulationsgeschäften bezeichnet

Deutsche Bundesbank, Frankfurt
Vorläufig stehen in der Ostzone noch keine neuen Banknoten zur Verfügung, weil es an hochwertigem Papier für den Druck fehlt. Da jedoch die Währungsumstellung innerhalb kurzer Zeit vorgenommen werden muss, behilft man sich mit Kupons, die auf die alten Geldscheine geklebt werden. Nicht beklebte Scheine verlieren ihre Gültigkeit. Das neue Geld trägt daher vorerst die Bezeichnung "Kuponmark".


1946 / Vorhang / DM-Ausgabe
Corbis-Bettmann, New York
Die Anordnung der sowjetischen Besatzungsmacht zur Währungsreform in der Ostzone schließt das gesamte Stadtgebiet von Berlin, also auch die drei Westsektoren der Stadt, ein. Dies hat zur Folge, dass die Westalliierten die Durchführung der Währungsreform in ihren Sektoren untersagen. Am 24. Juni kündigen sie ihrerseits die Ausdehnung der westzonalen Währungsreform auf den Westteil Berlins an, was ursprünglich von ihnen nicht beabsichtigt war. Noch am 22. Juni hatten sie ihre prinzipielle Bereitschaft gegenüber der UdSSR bekundet, die Westsektoren Berlins in eine ostzonale Währungsreform einzubeziehen - sofern dies unter gemeinsamer Kontrolle geschehe. Einen derartigen Schritt lehnte die SMAD jedoch ab. Auf die Einführung der DM - versehen mit dem Stempelaufdruck "B" - in Berlin reagiert die sowjetische Seite mit der Blockade der Stadt. Zugleich verbietet sie den Besitz und die Einfuhr der DM in den Ostsektor der Stadt; dagegen besitzen in den Westsektoren sowohl die DM als auch die "Kuponmark" Gültigkeit.


Die Durchführung einer Währungsreform in der Ostzone ist in erster Linie eine Abwehrmaßnahme gegen den entsprechenden Schritt in den Westzonen. Für die Bevölkerung in der Ostzone hat die Währungsreform daher auch keine einschneidenden Veränderungen zur Folge: Die Rationierung der meisten Waren bleibt weiter bestehen.


Währungsform in den Westzonen

Erste Folgen der Währungsreform

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