
1948 / Währungsreform / neue Geldscheine
28.07.1948 / Berlin Nahaufnahme von zwei der neuen deutschen Geldscheine, einer 1 und einer 2 DM-Note.
Corbis-Bettmann, New York
Neben dem Währungsgesetz legen weitere Gesetzeswerke die Bestimmungen der Währungsreform fest:
- Das Emissionsgesetz, das am 20. Juni in Kraft tritt, regelt den Notenumlauf sowie die Rechte der Bank deutscher Länder in Frankfurt am Main; insgesamt stehen rund zehn Milliarden DM zur Ausgabe bereit
- Das Umstellungsgesetz vom 27. Juni legt die Bewertung von Reichsmarkkonten (Altgeldguthaben), Bausparverträgen, Spareinlagen und Renten fest
Mit der Währungsreform sind folgende Maßnahmen verbunden:
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