Lexikon

Besatzungszonen

Deutschland nach 1945
Deutschland nach 1945
Der Kalte Krieg im Vierzonen-Deutschland
Der Kalte Krieg im Vierzonen-Deutschland
Am 20. 7. 1946 legte der US-amerikanische Militärgouverneur General Joseph T. McNarney vor dem Alliierten Kontrollrat den Plan der USA zur Zusammenlegung der Besatzungszonen in Deutschland vor. Immer wieder verwies er dabei auf den rein wirtschaftlichen Hintergrund dieses Vorhabens. Die Zusammenarbeit mit den sowjetischen Besatzungsbehörden war zuvor endgültig gescheitert. Die Sowjetunion hatte erwartungsgemäß ihre Absage zum Vorhaben der US-Regierung erteilt. Damit erlangte der wirtschaftlich motivierte Plan brisante politische Bedeutung und warf die Schatten der deutschen Teilung voraus.

Die Regierung der Vereinigten Staaten ist der Auffassung, dass keine Zone in Deutschland in der Lage ist, sich selbst zu erhalten. Die Behandlung von zwei oder mehr Zonen als wirtschaftliche Einheit würde die Lage in den jeweiligen Besetzungsgebieten verbessern. Aus diesem Grunde hat die Regierung der Vereinigten Staaten ihren Vertreter bei dem Alliierten Kontrollrat ermächtigt, sich mit jeder anderen Besatzungsmacht oder mit mehreren Besatzungsmächten ins Benehmen zu setzen über Maßnahmen, die die Behandlung ihrer Zonen als wirtschaftliche Einheit bezwecken, bis zu einer Verständigung der vier Mächte, die die Anwendung des Potsdamer Beschlusses, ganz Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu behandeln, ermöglicht, so dass ein Wirtschaftsaustausch in ganz Deutschland erzielt wird ... Die Delegation der Vereinigten Staaten schlägt vor, auf Verwaltungsmaßnahmen auf den Gebieten Finanz-, Transport- und Nachrichtenwesen, Industrie und Außenhandel einzugehen, die die wirtschaftliche Vereinigung der Zonen, die sich an solchen Abmachungen beteiligen, garantieren würden. Sie schlägt Einrichtungen vor, die sich mit der Unterstützung aller Besatzungsmächte zu zentralen, gemäß dem Potsdamer Beschluss, von Staatssekretären geleiteten Verwaltungsbehörden entwickeln können. Die Vereinigten Staaten beabsichtigen nicht, durch diesen Vorschlag Deutschland zu teilen. Es ist vielmehr ihr Ziel, die Behandlung Deutschlands als wirtschaftliche Einheit zu beschleunigen ..."

die den Besatzungsmächten nach dem 2. Weltkrieg zugeteilten Gebiete in Deutschland und Österreich. Im Londoner Protokoll vom 12. 9. 1944 vereinbarten die Regierungen Großbritanniens, der UdSSR und der USA,
Deutschland
nach der bedingungslosen Kapitulation für die Dauer der Besetzung durch ihre Truppen zu Verwaltungs- und Kontrollzwecken in drei Besatzungszonen einzuteilen. Eine Teilung Deutschlands in Separatstaaten war damit nicht beabsichtigt. Die östliche Zone wurde der UdSSR, die nordwestliche Großbritannien, die südwestliche den USA zugewiesen. Groß-Berlin wurde einer besonderen gemeinsamen Verwaltung unterstellt. Am 1. 1. 1947 wurden die britische und die amerikanische Zone zur Bizone zusammengeschlossen, der die französische Zone am 8. 4. 1949 beitrat.
Österreich
war von 19451955 in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Amerikanische Zone: Salzburg, Oberösterreich (ohne Mühlviertel); britische Zone: Steiermark, Kärnten, Osttirol; französische Zone: Nordtirol, Vorarlberg; sowjetische Zone: Niederösterreich, Burgenland, das oberösterreichische Mühlviertel und Teile der oberösterreichischen Gemeinden Gaflenz und Maria Neustift. Wien wurde ebenfalls auf die vier Besatzungsmächte aufgeteilt, der I. Bezirk (Zentrum) gemeinsam besetzt.
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