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30. März 2005  -  Straßburg ...

Straßburg: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weist Klagen von 71 Bodenreform-Opfern nach dem Zweiten Weltkrieg zurück. Demnach muss die Bundesrepublik die Opfer der Bodenreform, die in den Nachkriegsjahren in der sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR enteignet wurden, nicht höher entschädigen als bislang festgelegt.

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