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30. März 2005
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Straßburg
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Straßburg: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weist Klagen von 71 Bodenreform-Opfern nach dem Zweiten Weltkrieg zurück. Demnach muss die Bundesrepublik die Opfer der Bodenreform, die in den Nachkriegsjahren in der sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR enteignet wurden, nicht höher entschädigen als bislang festgelegt.
Wissenschaft
Photonenzähler und Dunkelfelder
Mit trickreichen neuen Techniken für die Computertomografie ermöglichen Forscher einen einzigartig scharfen Blick in den menschlichen Körper und sammeln wertvolle Informationen, die für die Mediziner bei der Diagnose von Erkrankungen bislang unzugänglich waren. von RALF BUTSCHER Es herrschte Feierlaune an der Uniklinik Mainz, als...
Wissenschaft
»Entscheidend ist die Empfindungsfähigkeit«
Welcher Schutz sollte Embryoiden – stammzellbasierten Embryonen – zukommen? Die Bioethikerin Hannah Schickl über Standpunkte in der Forschung.
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