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Börsenmarkt

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Der Börsenmarkt ist ein komplexes System. Börsenmarkt kommt von Börsen, und dieser Begriff stammt wiederum – angeblich – von der Brügger Kaufsmannsfamilie van der Burse, vor deren Haus sich Kaufleute zu Geschäftszwecken getroffen haben sollen (übrigens: niederländisch beurs = Geldbeutel).

Börsen sind regelmäßige Zusammenführungen von Kauf- und Verkaufsinteressen, sei es im Zuge eines Zusammentreffens an einem bestimmten Ort (Börsensaal, Börsenparkett) und zu einer festgelegten Börsenzeit (Präsenzbörsen) oder durch Eingabe in ein elektronisches Handelssystem (Computerbörsen).

Handelsobjekte sind Waren, Devisen und andere Finanzprodukte, insbesondere Wertpapiere – also Aktien und Rentenwerte. Sie müssen nach Zahl, Maß oder Gewicht exakt bestimmt sein.

Es wird unterschieden nach:

  • Wertpapierbörsen oder Effektenbörsen, an denen Aktien und festverzinsliche Wertpapiere gehandelt werden
  • Devisenbörsen
  • Warenbörsen, an denen verschiedene Waren gehandelt werden
  • Terminbörsen, an denen insbesondere Optionsscheine und Futures (sogenannte Finanzderivate) gehandelt werden.
  • börsenähnlich organisierte Märkte (z. B. Briefmarkenbörsen oder Strombörsen)

 

Die bedeutendsten Börsen sind heute die Wertpapierbörsen in New York, Tokio, London, Paris, Frankfurt am Main und Zürich. Der Weltaktienmarkt wird von den USA dominiert.

In Deutschland gibt es acht Wertpapierbörsen: Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart. Für Transparenz und eine ordnungsgemäße Kursfeststellung sorgt die Börsenaufsicht.

Der traditionelle Börsenhandel wird im Börsensaal abgewickelt, wo die Freimakler die Vermittlung von Börsengeschäften betreiben. An den Aktienbörsen werden amtliche Kurse durch amtliche Kursmakler nur für solche Wertpapiere festgestellt, die ausdrücklich zum Börsenhandel zugelassen sind. Die Kursmakler ermitteln entweder ausschließlich Einheitskurse oder passen den Kurs laufend Angebot und Nachfrage an.

Bei der Zulassung von Wertpapieren zum amtlichen Handel (Börsenzulassung) muss der Gesamtwert einer Emission mindestens 1,25 Mio Euro betragen, das Unternehmen muss seit mindestens drei Jahren existieren und alle betriebswirtschaftlichen Daten des Unternehmens sind in einem besonderen Börsenprospekt zu veröffentlichen.

 

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