Wahrig Herkunftswörterbuch

Akte: ad acta legen
Aus der lateinischen Rechtssprache stammt diese Redensart, die „eine Sache nicht weiter berücksichtigen, sie als erledigt betrachten“ bedeutet. War eine Behörde nicht geneigt, sich mit einer Bittschrift, Beschwerde oder Eingabe zu befassen, so kam diese zu den bereits vorhandenen, archivierten Akten, und zwar mit dem Vermerk „ad acta!“ („zu den Akten!“). Die heute übliche übertragene Bedeutung des Begriffs entstand im 18. Jahrhundert. Auch mit Akten im rechtlichen Sinne zu tun hat die seltenere Redensart „darüber sind die Akten noch nicht geschlossen“, mit der man sagen möchte, dass eine Sache noch andauert. Die lateinische Präposition ad wiederum taucht auch in Wendungen wie etwas ad absurdum führen „die Unsinnigkeit einer Behauptung beweisen“ oder ad infinitum „bis ins Unendliche“ auf.
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