Wahrig Herkunftswörterbuch
Akte: ad acta legen
Aus der lateinischen Rechtssprache stammt diese Redensart, die „eine Sache nicht weiter berücksichtigen, sie als erledigt betrachten“ bedeutet. War eine Behörde nicht geneigt, sich mit einer Bittschrift, Beschwerde oder Eingabe zu befassen, so kam diese zu den bereits vorhandenen, archivierten Akten, und zwar mit dem Vermerk „ad acta!“ („zu den Akten!“). Die heute übliche übertragene Bedeutung des Begriffs entstand im 18. Jahrhundert. Auch mit Akten im rechtlichen Sinne zu tun hat die seltenere Redensart „darüber sind die Akten noch nicht geschlossen“, mit der man sagen möchte, dass eine Sache noch andauert. Die lateinische Präposition ad wiederum taucht auch in Wendungen wie etwas ad absurdum führen „die Unsinnigkeit einer Behauptung beweisen“ oder ad infinitum „bis ins Unendliche“ auf.
Wissenschaft
Gefahr durch multiresistenten Cholera-Erreger steigt
In einigen Ländern kursierte in den letzten Monaten und Jahren vermehrt ein Bakterienstamm des Cholera-Erregers, der gegen gleich mehrere Antibiotika resistent ist. Vom Jemen aus breitete sich der Erreger bis in den Libanon und mehrere afrikanische Länder aus, wie Mediziner nun rekonstruiert haben. Das birgt die Gefahr, dass das...
Wissenschaft
Ein Leben, das niemals endet?
Einige Lebewesen haben clevere Mechanismen entwickelt, damit sie sehr alt werden. Die Lebenszeit des Menschen ist dagegen beschränkt. Trotzdem versucht er, die Tricks der Natur für ein längeres Leben zu nutzen. Von Rainer Kurlemann Niemand weiß, wann oder warum sich Turritopsis dohrnii für einen Neustart ihres Lebens entscheidet...