Wahrig Herkunftswörterbuch
Akte: ad acta legen
Aus der lateinischen Rechtssprache stammt diese Redensart, die „eine Sache nicht weiter berücksichtigen, sie als erledigt betrachten“ bedeutet. War eine Behörde nicht geneigt, sich mit einer Bittschrift, Beschwerde oder Eingabe zu befassen, so kam diese zu den bereits vorhandenen, archivierten Akten, und zwar mit dem Vermerk „ad acta!“ („zu den Akten!“). Die heute übliche übertragene Bedeutung des Begriffs entstand im 18. Jahrhundert. Auch mit Akten im rechtlichen Sinne zu tun hat die seltenere Redensart „darüber sind die Akten noch nicht geschlossen“, mit der man sagen möchte, dass eine Sache noch andauert. Die lateinische Präposition ad wiederum taucht auch in Wendungen wie etwas ad absurdum führen „die Unsinnigkeit einer Behauptung beweisen“ oder ad infinitum „bis ins Unendliche“ auf.
Wissenschaft
Wie die Eruption des Tonga-Unterseevulkans begann
Der Ausbruch des Unterseevulkans Hunga Tonga-Hunga Ha‘apai im Pazifik hatte katastrophale Folgen und war weltweit detektierbar. Doch was ihn auslöste, war bisher erst in Teilen geklärt. Jetzt haben Forscher Hinweise auf das Ereignis entdeckt, das den Kollaps der Vulkancaldera und den dramatischen Ausbruch auslöste. In...
Wissenschaft
Inmitten von reichlich Sauerstoff erstickt
Wie bereits kleinste Mengen Kohlenmonoxid unser Atmungssystem sabotieren, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wir alle müssen unser Leben lang atmen, Tag und Nacht, ohne Unterbrechung. Nur so bekommen wir genügend Sauerstoff in die Lungen, der dann mit dem Blutstrom zu den vielen Billionen Zellen unseres Körpers befördert wird. Dort...
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