Wahrig Herkunftswörterbuch
Akte: ad acta legen
Aus der lateinischen Rechtssprache stammt diese Redensart, die „eine Sache nicht weiter berücksichtigen, sie als erledigt betrachten“ bedeutet. War eine Behörde nicht geneigt, sich mit einer Bittschrift, Beschwerde oder Eingabe zu befassen, so kam diese zu den bereits vorhandenen, archivierten Akten, und zwar mit dem Vermerk „ad acta!“ („zu den Akten!“). Die heute übliche übertragene Bedeutung des Begriffs entstand im 18. Jahrhundert. Auch mit Akten im rechtlichen Sinne zu tun hat die seltenere Redensart „darüber sind die Akten noch nicht geschlossen“, mit der man sagen möchte, dass eine Sache noch andauert. Die lateinische Präposition ad wiederum taucht auch in Wendungen wie etwas ad absurdum führen „die Unsinnigkeit einer Behauptung beweisen“ oder ad infinitum „bis ins Unendliche“ auf.
Wissenschaft
Nerven-Blockade gegen Bauchspeicheldrüsenkrebs?
Tumore der Bauchspeicheldrüse sind stark von Nervenfasern durchzogen. Eine Studie an Mäusen zeigt nun, dass der Krebs die Genaktivität der Nerven zu seinen Gunsten umprogrammiert. Das fördert sein Wachstum und hilft ihm dabei, dem Immunsystem zu entgehen. Zerstörten die Forschenden die Nervenverbindungen zum Tumor, wurde dieser...
Wissenschaft
Geiseltal: Ausgestorbener Laufvogel hat jetzt einen Kopf
Im Laufe der Zeit haben schon viele spektakuläre Urzeitwesen Deutschland durchstreift. Dazu zählt auch der 1,40 Meter große Laufvogel Diatryma geiselensis, der vor 45 Millionen Jahren im Geiseltal im heutigen Sachsen-Anhalt lebte – damals noch ein tropisches Sumpfgebiet. Nun haben Paläontologen erstmals einen Schädel dieses...