Wahrig Herkunftswörterbuch

Akte: ad acta legen
Aus der lateinischen Rechtssprache stammt diese Redensart, die „eine Sache nicht weiter berücksichtigen, sie als erledigt betrachten“ bedeutet. War eine Behörde nicht geneigt, sich mit einer Bittschrift, Beschwerde oder Eingabe zu befassen, so kam diese zu den bereits vorhandenen, archivierten Akten, und zwar mit dem Vermerk „ad acta!“ („zu den Akten!“). Die heute übliche übertragene Bedeutung des Begriffs entstand im 18. Jahrhundert. Auch mit Akten im rechtlichen Sinne zu tun hat die seltenere Redensart „darüber sind die Akten noch nicht geschlossen“, mit der man sagen möchte, dass eine Sache noch andauert. Die lateinische Präposition ad wiederum taucht auch in Wendungen wie etwas ad absurdum führen „die Unsinnigkeit einer Behauptung beweisen“ oder ad infinitum „bis ins Unendliche“ auf.
ChatGPT, KI, Künstliche Intelligenz
Wissenschaft

Geistreiche Debatten mit smarten Maschinen

Künstliche Intelligenz hat unseren Alltag erreicht. Seit ein paar Monaten können wir mit eloquenten Computern diskutieren. Sie schreiben Gedichte und Aufsätze, malen und programmieren. Wohin wird das führen? Entstehen daraus hilfreiche Assistenten für lästige Büroarbeiten oder manipulative Fake-Maschinen? von ULRICH EBERL...

Drosophila, Fliege
Wissenschaft

Eine Fliege für die Forschung

Die Taufliege Drosophila melanogaster ist ein winziges Tier – mit großem Potenzial für die Wissenschaft. Genetiker, Krebsforscher und Neurowissenschaftler untersuchen seit rund 120 Jahren an ihr, wie das Gehirn Verhalten steuert. Und sie hat noch nicht ausgedient. von TIM SCHRÖDER Wer Obst im Sommer offen herumstehen lässt, merkt...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek

Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon