Lexikon
Prokụra
[
die; lateinisch, italienisch
]im Handelsregister einzutragende, vom Inhaber des Handelsgeschäfts oder seinem gesetzlichen Vertreter erteilte Vollmacht, alle Arten von Geschäften und Rechtshandlungen vorzunehmen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken ist der Prokurist (Einzelprokura; wenn Prokura an mehrere Personen gemeinschaftlich erteilt ist: Gesamtprokura, Kollektivprokura) nur kraft besonderer Ermächtigung berechtigt. Der Prokurist darf ferner nicht den Betrieb einstellen, Prokura erteilen und die Bilanz unterzeichnen. Eine gesetzlich erlaubte Form der Beschränkung ist die Filialprokura, d. h. Beschränkung der Prokura auf den Bereich einer Zweigniederlassung. Im Innenverhältnis können dem Prokuristen beliebig viele Geschäfte verboten werden. Ein Verstoß dagegen lässt die Wirksamkeit der Vetretung nach außen unberührt. Der Prokurist zeichnet, indem er der Firma seinen Namen mit einem die Prokura andeutenden Zusatz (z. B. p.p., ppa., „per procura“) beifügt. Die Prokura erlischt durch jederzeit möglichen Widerruf mit sofortiger Wirkung. Das Erlöschen wird ebenfalls ins Handelsregister eingetragen. Die Prokura ist gesetzlich geregelt durch §§ 48 ff. HGB; ebenso in Österreich; ähnlich in der Schweiz nach Art. 458 ff. OR. Handlungsvollmacht.
Wissenschaft
Wie soziale Resonanz Verschwörungstheorien fördert
Verschwörungstheorien bieten ihren Anhängern nicht nur einfache Antworten auf komplexe Fragen, sondern auch starke soziale Verbindungen zu Gleichgesinnten. Eine Studie gibt nun Einblicke in die sozialen Prozesse innerhalb von Gemeinschaften, die Staat und Gesellschaft misstrauen und glauben, die „Wahrheit“ durchschaut zu haben....
Wissenschaft
Baumaterialien als Kohlenstoffspeicher
Baumaterialien wie Beton und Asphalt verursachen bei ihrer Produktion hohe CO2-Emissionen und sind daher nicht gerade für ihre Klimafreundlichkeit bekannt. Doch nun legt eine Studie nahe, dass gerade solche Materialien dazu beitragen könnten, den Klimawandel einzudämmen. Demnach könnten Beimischungen kohlenstoffhaltiger...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Wie sich das Bärengebiss entwickelt hat
Fische auf Wanderschaft
Ein Hügel für Attila?
Gähnen steckt an
Schritt zurück nach vorn
Es werde Licht!